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Einbürgerung beantragen

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Wenn Sie Ausländer oder Ausländerin sind und deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin mit allen Rechten und Pflichten werden möchten, können Sie die Einbürgerung beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger oder gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

  • Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag ausüben,
  • als Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerin Freizügigkeit in der Europäischen Union genießen,  
  • außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.

Es gibt mehrere Rechtsgrundlagen für die jeweils unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Wie Ihre Einbürgerung erfolgen kann ist von Ihren individuellen Verhältnissen abhängig. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie halten sich seit mehreren Jahren rechtmäßig gewöhnlich in Deutschland auf. 
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
  • Sie sind in der Lage, für Ihren Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne den Bezug bestimmter öffentlicher Leistungen selbst zu sorgen.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1).
  • Sie verfügen über staatsbürgerliche Kenntnisse, die Sie gegebenenfalls durch einen Einbürgerungstest nachweisen.
  • Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist gewährleistet. Das heißt insbesondere, dass Sie nicht gleichzeitig mit mehreren Ehepartnern oder Ehepartnerinnen verheiratet sind.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und geben eine Loyalitätserklärung ab (ab einem Alter von 16 Jahren)

Je nach Lage Ihres Einzelfalls können weniger, weitere oder andere Voraussetzungen gelten. Die zuständige Stelle kann Sie auf Ihre Anfrage hin entsprechend informieren.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Nationalpass oder amtliches Identitätsdokument mit Lichtbild
  • Gültiger Aufenthaltstitel
  • Urkunden zum Personenstand (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten), gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
  • Im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- und/oder Studienabschlüsse
  • wenn Sie Schüler oder Schülerin sind: aktuelle Schulbescheinigung
  • wenn Sie Student oder Studentin sind: aktuelle Studienbescheinigung
  • wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise
  • wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid / Rentenversicherungsverlauf (wird ausgestellt von der Deutschen Rentenversicherung)
  • wenn Sie selbstständig sind: Gewerbeanmeldung, aktueller Einkommenssteuerbescheid und Nachweis über den erzielten Gewinn (beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung)
  • Mietvertrag
  • Nachweis Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis Altersvorsorge (zum Beispiel Immobilienbesitz, private Lebensversicherung / Rentenversicherung)
  • Nachweise über die Aufgabe oder den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (beispielsweise Zertifikat B1); bei Kindern unter 16 Jahren reicht eine altersgemäße Sprachentwicklung
  • Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse (beispielsweise durch Zertifikat „Leben in Deutschland/Einbürgerungstest“) ab einem Alter von 16 Jahren
  • bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts (zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss)
  • bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
  • Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Loyalitätserklärung werden ab einem Alter von 16 Jahren bei der persönlichen Vorsprache abgegeben. 

Je nach Einzelfall können weniger, weitere oder andere Unterlagen notwendig sein. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend.

Zu Beachten

Wenn Sie bereits 16 Jahre alt sind, können Sie das Einbürgerungsverfahren ohne Sorgeberechtigte durchführen.

Wenn Sie einen Einbürgerungsantrag im Familienverbund stellen möchten, brauchen Sie nur einen Antrag zu stellen. 

Wenn Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen Sie selbst einen eigenen Antrag stellen.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Bevor Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, ist es sinnvoll, online die Fragen des „Quick-Checks“ zu beantworten. Nach vollständiger Beantwortung der Abfrage-Maske wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie aktuell die Voraussetzungen für eine Einbürgerung, vorbehaltlich einer späteren Prüfung, erfüllen.
 

  • Sie reichen Ihren Antrag auf Einbürgerung zusammen mit den notwendigen Unterlagen über den Online-Dienst ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt, wenn die für Ihre Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltszeiten erfüllt sind und der zuständigen Stelle alle nötigen Unterlagen und Informationen vorliegen. 
  • Gegebenenfalls beteiligt die zuständige Stelle weitere Behörden und Ämter an Ihrem Verfahren.
  • Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, benachrichtigt die zuständige Stelle Sie schriftlich.

Dauer

Die Bearbeitungszeit im Einbürgerungsverfahren ist individuell. Im Durchschnitt dauert das Verfahren mehrere Monate.

Gebühren


  • Volljährige Personen oder minderjährige Personen, die ohne Beisein der Eltern eingebürgert werden: 255,00 EUR pro Person

  • Werden minderjährige Personen zusammen mit den Eltern eingebürgert: 51,00 EUR pro minderjähriger Person


Die Gebühren werden erst mit der Antragstellung fällig. Wenn Sie öffentliche Mittel erhalten, können Sie gegebenenfalls eine Gebührenermäßigung beantragen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§§ 8 - 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__8.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 16.09.2024