Beschreibung der Leistung
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger oder gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem
- Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag ausüben,
- als Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerin Freizügigkeit in der Europäischen Union genießen,
- außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.
Es gibt mehrere Rechtsgrundlagen für die jeweils unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Wie Ihre Einbürgerung erfolgen kann ist von Ihren individuellen Verhältnissen abhängig. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend.