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Finanzamt Hamburg-Mitte

Kirchenaustritt Änderung Lohnsteuer

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Für den Austritt aus einer steuerhebenden Religionsgemeinschaft wenden Sie sich an das Standesamt.
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Beschreibung der Leistung

Durch die formelle Erklärung Ihres Kirchenaustritts lösen Sie Ihre Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft auf. Diese Maßnahme hebt Ihre Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer auf.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben den Kirchenaustritt beim Hamburg-Service vor Ort erklärt.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Keine

Fristen

Bei einem Kirchenaustritt wird die Änderung des Kirchensteuerabzugsmerkmals zum 1. des nächsten Monats steuerlich wirksam. Beispiel: Wenn Sie am 15. Februar aus einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft austreten, so wird dies steuerlich ab dem 1. März wirksam.

Verfahrensablauf

  • Sie geben eine Erklärung des Kirchenaustritts beim HamburgService vor Ort ab.
  • Der HamburgService vor Ort übermittelt der Finanzverwaltung den Austritt sowie das Datum des Austritts.
  • Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber erhalten über die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim nächsten Datenabruf ebenfalls Kenntnis vom Wegfall des Kirchensteuermerkmals.

Gebühren

Keine

Hinweis: Der beim Standesamt zu erklärende Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig.

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 39e Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)

Adresse und Kontakt

Finanzamt Hamburg-Mitte

Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

FA Hansa Postfach 10 22 44, FA Mitte Postfach 10 22 46, FA f. Steuererhebung Postfach 10 60 26. PLZ alle Postfächer 20015 Hamburg. Briefkasten vorhanden. Bei der ersten Leerung des Tages wird als Eingang das Datum des vorherigen Werktages (Samstag kein Werktag) auf den Schreiben vermerkt.

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Letzte Aktualisierung: 05.10.2024