Finanzamt Hamburg-Hansa

Kirchensteuer Allgemeine Informationen bei Kirchenaustritt

Sie möchten aus der Kirche oder einer anderen steuerhebenden Religionsgemeinschaft austreten? Was Sie zur Kirchensteuer wissen müssen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Sie haben beim beim Hamburg Service vor Ort Ihren Austritt aus der Kirche oder einer anderen Religionsgemeinschaft, die in Deutschland Steuern erhebt, erklärt? Das hat Auswirkungen auf Ihren Lohnsteuerabzug.



Sie sind nicht mehr verpflichtet, Kirchensteuern zu zahlen.



Ihr Kirchenaustritt wird automatisch in Ihren elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) hinterlegt. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber keinen Nachweis vorlegen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben den Kirchenaustritt beim Hamburg-Service vor Ort erklärt.

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

keine

Fristen

Ihr Kirchenaustritt wird steuerlich zum 1. des nächsten Monats wirksam.

Verfahrensablauf

  • Sie erklären Ihren Kirchenaustritt beim HamburgService vor Ort.
  • Der HamburgService vor Ort übermittelt Ihren Austritt sowie das Datum des Austritts an die zuständige Stelle.
  • Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber wird beim nächsten Abruf Ihrer elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert, dass für Sie keine Kirchensteuer mehr einbehalten wird.

Dauer

Die Änderung wird direkt vom Hamburg Service vor Ort an die zuständige Stelle übermittelt.

Gebühren

keine

Für den Kirchenaustritt selbst beim Hamburg Service vor Ort fallen Gebühren an.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 39e Einkommensteuergesetz (EStG)

www.gesetze-im-internet.de/estg/__39e.html

Adresse und Kontakt

Finanzamt Hamburg-Hansa

Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

FA Hansa Postfach 10 22 44, FA Mitte Postfach 10 22 46, FA f. Steuererhebung Postfach 10 60 26. PLZ alle Postfächer 20015 Hamburg. Briefkasten vorhanden. Bei der ersten Leerung des Tages wird als Eingang das Datum des vorherigen Werktages (Samstag kein Werktag) auf den Schreiben vermerkt.

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Letzte Aktualisierung: 21.01.2026