Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost

Kirchenaustritt Änderung Lohnsteuer

Für den Austritt aus einer steuerhebenden Religionsgemeinschaft wenden Sie sich an das Standesamt.

Beschreibung der Leistung

Durch die formelle Erklärung Ihres Kirchenaustritts lösen Sie Ihre Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft auf. Diese Maßnahme hebt Ihre Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer auf.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben den Kirchenaustritt beim Hamburg-Service vor Ort erklärt.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Keine

Fristen

Bei einem Kirchenaustritt wird die Änderung des Kirchensteuerabzugsmerkmals zum 1. des nächsten Monats steuerlich wirksam. Beispiel: Wenn Sie am 15. Februar aus einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft austreten, so wird dies steuerlich ab dem 1. März wirksam.

Verfahrensablauf

  • Sie geben eine Erklärung des Kirchenaustritts beim HamburgService vor Ort ab.
  • Der HamburgService vor Ort übermittelt der Finanzverwaltung den Austritt sowie das Datum des Austritts.
  • Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber erhalten über die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim nächsten Datenabruf ebenfalls Kenntnis vom Wegfall des Kirchensteuermerkmals.

Gebühren

Keine

Hinweis: Der beim HamburgService vor Ort zu erklärende Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig.

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 39e Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)

Adresse und Kontakt

Außenstelle IAS Wandsbek des Finanzamtes Ost

Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

Das Finanzamt verfügt über einen jederzeit zugänglichen Hausbriefkasten (fristwahrend). Postsendungen sind ausschließlich an die Postanschrift (Nordkanalstraße 22, 20097 Hamburg) des Finanzamtes Hamburg-Ost zu richten. Der direkte Zugang erfolgt über den Eingang Hausnummer 34 (Nebeneingang). Auch über den Haupteingang (Nr. 32) ist ein Zutritt möglich.

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Letzte Aktualisierung: 13.01.2026