Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

Steueridentifikationsnummer erhalten

Sie erhalten als Bürgerin oder Bürger in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer. Wie Sie diese bei Verlust oder bei einem Zuzug nach Deutschland anfordern können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden.


Sie müssen die Steueridentifikationsnummer Ihrem Arbeitgeber für den Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale wie die Steuerklasse mitteilen. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden zur Berechnung der Lohnsteuer benötigt.



Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nicht-sprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten (zum Beispiel auch: Auskunft über den Aufenthaltstitel oder einer Arbeitserlaubnis bei Zugezogenen nach Deutschland (Flüchtlinge / Asylsuchende) noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.



Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.



Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel

  • im Einkommensteuerbescheid,
  • auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht finden, können Sie diese auf der Internetseite des Bundeszentralamt für Steuern oder per Brief erneut anfordern.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland angemeldet.
  • Sie haben noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten
    • innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland oder
    • für Ihr neugeborenes Kind innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt.

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Die örtlichen Finanzämter können keine steuerlichen Identifikationsnummern vergeben. Sie haben keinen Einfluss auf das Vergabeverfahren des Bundeszentralamtes für Steuern.


Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (zum Beispiel bei Heirat oder Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.



Als Flüchtling oder asylsuchende Person erhalten Sie ebenfalls eine Steueridentifikationsnummer. Diese wird automatisch erstellt, sobald Sie bei der Meldebehörde des Wohnortes registriert sind. Die Nummer hat nichts mit Ihrem Aufenthaltsstatus oder einer Arbeitserlaubnis zu tun und enthält keine Informationen darüber. Sie dient nur steuerlichen Zwecken.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Normalerweise erhalten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer automatisch per Post an Ihre Meldeanschrift.
  • Kinder erhalten die Steueridentifikationsnummer nach der Geburt.
  • Sie erhalten eine Steueridentifikationsnummer, wenn Sie zum ersten Mal aus dem Ausland nach Deutschland ziehen und Ihren Wohnsitz angemeldet haben.
  • Wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht finden, können Sie über das Eingabeformular auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) oder per Brief die Steueridentifikationsnummer erneut anfordern.
  • Sie füllen das Eingabeformular vollständig aus und senden es an das BZSt.
  • Sie erhalten die Steueridentifikationsnummer per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.

Dauer

Die Mitteilung Ihrer Steueridentifikationsnummer kann bis zu 6 Wochen dauern.

Bei erstmaliger Wohnsitzanmeldung in Deutschland (zum Beispiel auch: Flüchtlinge / Asylsuchende) kann der Versand bis zu 8 Wochen dauern. Sollte auch nach 3 Monaten kein Versand erfolgt sein, ist zusätzlich eine schriftliche Beantragung beim BZSt unter Angaben der erforderlichen Daten ratsam. 

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 139a Abgabenordnung (AO)

www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__139a.html



§ 139b Abgabenordnung (AO)

www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__139b.html

Adresse und Kontakt

Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

Postfach 76 03 60, 22053 Hamburg. Den Zugang zum Finanzamt sowie einen Briefkasten finden Sie im 1. Stock des Einkaufszentrums Hamburger Meile (früher: EKZ Hamburger Straße).Der Nachtbriefkasten des Finanzamts ist nunmehr an der Ecke Humboldtstraße/Center-Anlieferstraße (wenige Meter neben der Parkhaus-Einfahrt).Den Briefkasten im 1. OG des Einkaufszentrums können Sie während der Öffnungszeiten des Centers selbstverständlich weiterhin benutzen.

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Letzte Aktualisierung: 09.03.2026