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Tierschutz

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Beschreibung der Leistung

Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt.
Es geht dabei um den tiergerechten Umgang und die tiergerechte Haltung sowie den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.
 
Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.
 
Die Tierärzte der Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen von Einrichtungen und Betrieben durch, in denen Tiere gehalten oder gezüchtet werden und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen auch bei Privathaltungen nach. Ein weiteres Feld ist die Sicherstellung des Tierschutzes beim Transport (Tiertransporte) oder der Schlachtung (auch Hausschlachtungen).
 
Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Tierschutz bedeutet das Leben und Wohlbefinden wildlebender oder in menschlicher Obhut befindlicher Tiere zu schützen.

Zu Beachten

Für Erlaubnis- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind die bezirklichen Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zuständig.

Gebühren



 

Rechtsgrundlage

Tierschutzgesetz

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Tierquälerei Nicht artgerechte Tierhaltung Tierhaltung, nicht artgerecht Tierschutz im privaten und gewerblichen Bereich Taubenschutz

Letzte Aktualisierung: 05.10.2024