Beschreibung der Leistung
Kopien, beglaubigte Abschriften beziehungsweise Ausfertigungen von beim Amtsgericht Hamburg-Mitte aufgrund § 51 BNotO (alte Fassung bis 31.12.2021 - Ist das Amt eines Notars erloschen oder wird sein Amtssitz in einen anderen Amtsgerichtsbezirk verlegt, so sind die Akten und Bücher des Notars sowie die ihm amtlich übergebenen Urkunden dem Amtsgericht in Verwahrung zu geben.) in Verwahrung befindlicher notarieller Urkunden werden auf schriftlichen Antrag unter Nachweisung des berechtigten Interesses sowie der Identität (z.B. Vorlage einer Kopie des Personalausweises) erteilt.
Ebenfalls ist das hiesige Gericht in den oben genannten Fällen Ansprechpartner für Anträge auf Erteilung von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen sowie Rechtsnachfolgeklauseln.