Informationen
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Es bestehen keine Voraussetzungen, das Vereinsregister ist öffentlich.
Zu Beachten
Nur zuständig für Eintragungen im Vereinsregister. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich. Fristwahrender Briefkasten am Sievekingplatz 1.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Einfacher Auszug 10 EUR, beglaubigter Auszug 18 EUR
Formulare, Services & Links
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Zur Hamburg Service StartseiteSuchwörter: Vereinsregisterauszug, Amtsgerichte Vereine, Amtsgerichte Vereinsregisterauszüge, Amtsgerichte Vereinsregister, Amtsgerichte Abt 69 VR, Amtsgerichte Vereinsgründungen, Amtsgerichte Löschung aus dem Vereinsregister, Amtsgerichte
Letzte Aktualisierung: 10.10.2024