Hamburg.deHamburg ServiceAmtsgericht, VereinsregisterAmtsgericht Hamburg, Registersachen

Amtsgericht Hamburg, Registersachen

Amtsgericht, Vereinsregister

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Informationen

Voraussetzungen

Es bestehen keine Voraussetzungen, das Vereinsregister ist öffentlich.

Zu Beachten

Nur zuständig für Eintragungen im Vereinsregister. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich. Fristwahrender Briefkasten am Sievekingplatz 1.

Gebühren

Einfacher Auszug 10 EUR, beglaubigter Auszug 18 EUR

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Letzte Aktualisierung: 10.10.2024