Informationen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Die Telefon-Nr. für Anfragen durch medizinisches Fachpersonal (Ärzte, Krankenhäuser, etc.) lautet: 0551 38 31 80
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Bei Ihrem Telefonanruf machen Sie bitte folgende Angaben:
- Was ist passiert?
- Wer hat sich vergiftet? (Alter und Körpergewicht)
- Wie erfolgte die Vergiftung?
- Wann erfolgte die Vergiftung?
- Wieviel? (Anzahl, Menge oder Volumen, Häufigkeit)
Schildern Sie bitte auffällige Erscheinungen, insbesondere die Bewusstseinslage, Atmung und äußere Auffälligkeiten. Bei ausreichender Kenntnis der Situation kann das Giftinformationszentrum bei Vergiftungen oder auch der Hausarzt Entscheidungshilfen sowie Anweisungen zur Ersten Hilfe geben.
Bei bewusstlosen Personen sollte man in jedem Falle den Rettungsdienst (Tel. 112) informieren!
Deshalb:
Erst anrufen, dann handeln! Nur so können sowohl Unter- als auch Übertherapien, sowie unnötige Klinikaufenthalte verhindert werden.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Chemikaliengesetz
§ 16e ChemG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/chemg/__16e.html
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Links im Internet
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Letzte Aktualisierung: 18.09.2024