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Behörde für Wirtschaft und Innovation

Verkaufsoffene Sonntage - Informationen für Hamburger Einzelhändler

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Informationen

Zu Beachten

Im Hamburger Einzelhandel können jährlich die Läden an bis zu vier Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen öffnen (§ 8 Hamburgischen Ladenöffnungsgesetz). Nach Freigabe dürfen die Läden maximal fünf Stunden bis längstens 18.00 Uhr und außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes öffnen. Nicht möglich sind Sonntage im Dezember, Adventssonntage, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie sonstige gesetzliche Feiertage. Die Wünsche von Interessengemeinschaften, Einkaufsmeilen oder Shopping-Centern nehmen die  Bezirksämter entgegen. Die Wirtschaftsbehörde informiert und berät zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und koordiniert das Verfahren im Einzelfall mit den weiteren zuständigen Stellen innerhalb der öffentlichen Verwaltung.

Adresse und Kontakt

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwi.hamburg.de

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Letzte Aktualisierung: 09.11.2024