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Verkaufsstände, Aufstellung auf öffentlichen Flächen

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Informationen

Benötigte Unterlagen

Der Antrag kann per Formblatt oder auch formlos gestellt werden.

Zu Beachten

Achtung: Für die Sondernutzung von Grünanlagen gilt in diesem Fall eine abweichende Zuständigkeit (s. Link).

Gebühren

Je nach Art der Nutzung unterschiedlich, Mindestgebühr 30 EUR.

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 10.11.2024