Verkehrsgewerbeaufsicht
Verkehrsgewerbeaufsicht - Beschwerden / OrdnungswidrigkeitenInformationen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Das Fehlverhalten eines Taxenfahrers im Straßenverkehr (z.B. Drängeln, Auffahren, Beleidigen, falsch Parken) kann ausschließlich durch die Polizei verfolgt werden. Bitte wenden Sie sich mit einer solchen Beschwerde direkt an eine Polizeidienstelle vor Ort. In Hamburg ist dies auch online möglich. Den Link zur Onlinewache der Polizei Hamburg entnehmen Sie der Internetseite https://www.polizei.hamburg/onlinewache/
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Letzte Aktualisierung: 12.10.2024