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Personenbezogene Daten in den Finanzämtern, Auskunft

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Informationen

Zu Beachten

Im allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung zum Datenschutz (siehe Links) sind Informationen zu folgenden Themen enthalten:

  • Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung
  • Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung
  • Ansprechpartner in Datenschutzfragen

Verfahrensablauf

Bei konkreten Fragen über die Verarbeitung persönlicher Daten in den Finanzämtern kann eine Anfrage an den Hauptsachgebietsleiter für Datenschutz des jeweiligen Finanzamtes gestellt werden.

Diese kann auch per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten der Finanzbehörde (Steuerverwaltung) gesendet werden: Datenschutz@Finanzamt.Hamburg.de.

Gebühren

Keine

Rechtsgrundlage

Artikel 12 - 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: DSGVO DS-GVO Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzgrundverordnung Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen Zwecken Erhebung von Daten durch die Finanzämter Speicherung von personenbezogenen Daten in den Finanzämtern Auskunft über die Verwendung von personenbezogenen Daten in den Finanzämtern Weitergabe von personenbezogenen Daten durch die Finanzämter Löschung von personenbezogenen Daten in den Finanzämtern Beschwerde gegen die Erhebung von personenbezogenen Daten in den Finanzämtern Widerspruch gegen die Erhebung von personenbezogenen Daten in den Finanzämtern Rechte zum Datenschutz in den Finanzämtern Datenschutz Finanzamt

Letzte Aktualisierung: 14.09.2024