Voraussetzungen
- Wohnsitz in Hamburg
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes in Hamburg
- Reisegewerbekarte, falls erforderlich
Zu Beachten
Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Führung des Umsatzsteuerheftes gilt für Unternehmer, die:
- eine gewerbliche Niederlassung im Inland betreiben und den Aufzeichnungspflichten ordnungsgemäß nachkommen oder
- einen Onlinehandel betreiben oder
- mit Zeitungen und Zeitschriften handeln oder
- gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen bzw. freiwillig Bücher führen.
Die zuständige Stelle stellt in diesen Fällen auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung aus.
Die Prüfung und Verlängerung ausgestellter Umsatzsteuerhefte erfolgt entweder zu den üblichen Sprechzeiten in der Informations- und Annahmestelle oder über den Postweg.
Für das Betreiben eines ambulanten Handels (ausgenommen der Handel auf Wochenmärkten) ist grundsätzlich zusätzlich eine Reisegewerbekarte erforderlich.
Fristen
Die Ausstellung des Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit zu beantragen.