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Finanzamt Hamburg-Hansa

Umsatzsteuerheft

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Beschreibung der Leistung

Ein Umsatzsteuerheft sieht bestimmte Grundaufzeichnungen zur Umsatzsteuer vor und ist grundsätzlich von allen Unternehmern zu führen, die ein Reisegewerbe (ambulantes Gewerbe) betreiben. Ein Reisegewerbe führen Gewerbetreibende, wenn sie Waren oder Dienstleistungen auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen oder anbieten.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Hamburg
  • Persönliches Erscheinen des Antragstellers
  • Bereits beim Finanzamt angemeldetes Unternehmen. Für neu gegründete Unternehmen s. Links

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes in Hamburg
  • Reisegewerbekarte, falls erforderlich (siehe Links)

Zu Beachten

 
Das Umsatzsteuerheft wird in Hamburg grundsätzlich von der Neugründungsstelle des Finanzamtes Hamburg-Hansa ausgestellt.
Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Führung des Umsatzsteuerheftes gilt für Unternehmer, die:

  • eine gewerbliche Niederlassung im Inland betreiben und den Aufzeichnungspflichten ordnungsgemäß nachkommen oder
  • einen Onlinehandel betreiben oder
  • mit Zeitungen und Zeitschriften handeln oder
  • gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen bzw. freiwillig Bücher führen.

Der für alle in Hamburg ansässigen Reisegewerbetreibenden zuständige Veranlagungsbezirk des Finanzamtes Hamburg-Hansa stellt in diesen Fällen auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung aus.
Die Prüfung und Verlängerung ausgestellter Umsatzsteuerhefte erfolgt entweder zu den üblichen Sprechzeiten in der Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes Hamburg- Hansa oder über den Postweg in dem für Reisegewerbetreibende zuständigen Veranlagungsbezirk.
Für das Betreiben eines ambulanten Handels (ausgenommen der Handel auf Wochenmärkten) ist grundsätzlich zusätzlich eine Reisegewerbekarte erforderlich.

(siehe Links).

Dauer

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird das Umsatzsteuerheft sofort ausgestellt.

Gebühren

Keine

Rechtsgrundlage

§ 22 Abs.5 Umsatzsteuergesetz und § 68 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Adresse und Kontakt

Finanzamt Hamburg-Hansa

Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

FA Hansa Postfach 10 22 44, FA Mitte Postfach 10 22 46, FA f. Steuererhebung Postfach 10 60 26. PLZ alle Postfächer 20015 Hamburg. Briefkasten vorhanden. Bei der ersten Leerung des Tages wird als Eingang das Datum des vorherigen Werktages (Samstag kein Werktag) auf den Schreiben vermerkt.

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Letzte Aktualisierung: 04.10.2024