Voraussetzungen
- Wohnsitz in Hamburg
- Persönliches Erscheinen des Antragstellers
- Bereits beim Finanzamt angemeldetes Unternehmen. Für neu gegründete Unternehmen s. Links
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes in Hamburg
- Reisegewerbekarte, falls erforderlich (siehe Links)
Zu Beachten
Das Umsatzsteuerheft wird in Hamburg grundsätzlich von der Neugründungsstelle des Finanzamtes Hamburg-Hansa ausgestellt.
Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Führung des Umsatzsteuerheftes gilt für Unternehmer, die:
- eine gewerbliche Niederlassung im Inland betreiben und den Aufzeichnungspflichten ordnungsgemäß nachkommen oder
- einen Onlinehandel betreiben oder
- mit Zeitungen und Zeitschriften handeln oder
- gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen bzw. freiwillig Bücher führen.
Der für alle in Hamburg ansässigen Reisegewerbetreibenden zuständige Veranlagungsbezirk des Finanzamtes Hamburg-Hansa stellt in diesen Fällen auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung aus.
Die Prüfung und Verlängerung ausgestellter Umsatzsteuerhefte erfolgt entweder zu den üblichen Sprechzeiten in der Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes Hamburg- Hansa oder über den Postweg in dem für Reisegewerbetreibende zuständigen Veranlagungsbezirk.
Für das Betreiben eines ambulanten Handels (ausgenommen der Handel auf Wochenmärkten) ist grundsätzlich zusätzlich eine Reisegewerbekarte erforderlich.
(siehe Links).