Finanzamt Hamburg-Hansa

Umsatzsteuerheft

Unternehmer, die ein Reisegewerbe betreiben, müssen ein Umsatzsteuerheft vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde beantragen.

Beschreibung der Leistung

Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein sogenanntes Reisegewerbe (ambulantes Gewerbe) betreiben, sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Reisegewerbetreibender einen Antrag auf Befreiung zur Führung eines Umsatzsteuerheftes stellen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Hamburg
  • persönliches Erscheinen des Antragstellers

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes in Hamburg
  • Reisegewerbekarte, falls erforderlich

Zu Beachten

Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Führung des Umsatzsteuerheftes gilt für Unternehmer, die:

  • eine gewerbliche Niederlassung im Inland betreiben und den Aufzeichnungspflichten ordnungsgemäß nachkommen oder
  • einen Onlinehandel betreiben oder
  • mit Zeitungen und Zeitschriften handeln oder
  • gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen bzw. freiwillig Bücher führen.

Die zuständige Stelle stellt in diesen Fällen auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung aus.


Die Prüfung und Verlängerung ausgestellter Umsatzsteuerhefte erfolgt entweder zu den üblichen Sprechzeiten in der Informations- und Annahmestelle oder über den Postweg.


Für das Betreiben eines ambulanten Handels (ausgenommen der Handel auf Wochenmärkten) ist grundsätzlich zusätzlich eine Reisegewerbekarte erforderlich.

Fristen

Die Ausstellung des Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit zu beantragen. 

Verfahrensablauf

Sie müssen die Ausstellung des Umsatzsteuerheftes bei der zuständigen Stelle beantragen.

Dauer

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird das Umsatzsteuerheft sofort ausgestellt.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keinen

Rechtsgrundlage

§ 22 Abs.5 Umsatzsteuergesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__22.html   

§ 68 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__68.html

Adresse und Kontakt

Finanzamt Hamburg-Hansa

Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

FA Hansa Postfach 10 22 44, FA Mitte Postfach 10 22 46, FA f. Steuererhebung Postfach 10 60 26. PLZ alle Postfächer 20015 Hamburg. Briefkasten vorhanden. Bei der ersten Leerung des Tages wird als Eingang das Datum des vorherigen Werktages (Samstag kein Werktag) auf den Schreiben vermerkt.

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Letzte Aktualisierung: 08.10.2026