Hamburg.deHamburg ServiceGebührenerhebung, Finanzamt
Informationen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Die Gebühren werden von den Hamburger Finanzämtern erhoben und sind abweichend von den Steuerzahlungen nicht an die Steuerkasse, sondern an die Kasse.Hamburg zu zahlen.
Der Gebührenbescheid wird per Post an den Gebührenschuldner versandt, bei dem es sich im Regelfall um den Steuerpflichtigen handelt.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Antrag beim Finanzamt (schriftlich, telefonisch etc.)
- Hinweis auf die Gebührenpflicht durch das Finanzamt und Einverständniserklärung durch den Antragsteller (ebenfalls schriftlich, telefonisch etc. möglich)
- Finanzamt gestattet die Akteneinsicht/stellt die beantragten Inhalte zur Verfügung
- Gebührenbescheid wird ausgestellt und muss beglichen werden
Gebühren
Für die Gewährung von Akteneinsicht:
- in einfachen Fällen 23,40 Euro,
- in komplexen Fällen 126,00 Euro
Für die Zurverfügungstellung von Inhalten aus Akten:
- Grundgebühr: 11,70 Euro
- zzgl. je Druckseite/Kopie/Datei: 0,90 Euro
- Die Gebührenhöhe ist begrenzt auf maximal 250 Euro.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Hamburger Gebührengesetz; Nr. 1 bis Nr. 3 der Anlage zum Hamburger Gebührengesetz
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Noch nicht das passende gefunden?
Zur Hamburg Service StartseiteSuchwörter: Gebühren Kopie Steuerbescheid Gebühr Finanzamt Akteneinsicht Gebühren Akteneinsicht Kopie Steuererklärung Kosten Finanzamt Gebühren Finanzämter Kosten Finanzämter Akteneinsicht Finanzämter Zweitschrift Steuerbescheid
Letzte Aktualisierung: 18.09.2024