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Gebührenerhebung, Finanzamt

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Informationen

Zu Beachten

Die Gebühren werden von den Hamburger Finanzämtern erhoben und sind abweichend von den Steuerzahlungen nicht an die Steuerkasse, sondern an die Kasse.Hamburg zu zahlen.

Der Gebührenbescheid wird per Post an den Gebührenschuldner versandt, bei dem es sich im Regelfall um den Steuerpflichtigen handelt.

Verfahrensablauf

  1. Antrag beim Finanzamt (schriftlich, telefonisch etc.)
  2. Hinweis auf die Gebührenpflicht durch das Finanzamt und Einverständniserklärung durch den Antragsteller (ebenfalls schriftlich, telefonisch etc. möglich)
  3. Finanzamt gestattet die Akteneinsicht/stellt die beantragten Inhalte zur Verfügung
  4. Gebührenbescheid wird ausgestellt und muss beglichen werden

Gebühren

Für die Gewährung von Akteneinsicht:


  • in einfachen Fällen 23,40 Euro,

  • in komplexen Fällen 126,00 Euro


Für die Zurverfügungstellung von Inhalten aus Akten:


  • Grundgebühr: 11,70 Euro

  • zzgl. je Druckseite/Kopie/Datei: 0,90 Euro

  • Die Gebührenhöhe ist begrenzt auf maximal 250 Euro.

Rechtsgrundlage

Hamburger Gebührengesetz; Nr. 1 bis Nr. 3 der Anlage zum Hamburger Gebührengesetz

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 18.09.2024