Beschreibung der Leistung
Wenn Sie mit dem Bau beziehungsweise Aufstellen einer Anlage
- für die Sie bereits eine Baugenehmigung haben oder
- nach einer dreimonatigen Unterbrechung wieder
beginnen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorab anzeigen.
Anzeigen müssen Sie ebenfalls, wenn Sie mit der Beseitigung einer Anlage beginnen wollen, sofern die Beseitigung anzeigepflichtig war.