Hamburg.deHamburg ServiceBebauungsplan Informationen

Bebauungsplan Informationen

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Aufgabe der Bebauungspläne ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Bebauungspläne regeln unter anderem die bauliche und nichtbauliche Nutzung der Grundstücke.

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Beschreibung der Leistung

Bebauungspläne werden in speziellen Verfahren, die im Baugesetzbuch geregelt sind, erstellt. Dabei werden verschiedene Akteure in den Planungsprozess einbezogen. 

Ein Bebauungsplan regelt die Nutzung von Grundstücken und die Gestaltung von Gebieten. Dazu gehören zum Beispiel

  • die Art der Nutzung (Wohngebiet, Gewerbegebiet),
  • die Festlegung von Verkehrsflächen, Grünflächen und landwirtschaftlichen Flächen
  • die Bebauungsdichte
  • die Geschossigkeit von Gebäuden.

Des Weiteren legen Bebauungspläne auch Details wie die Anordnung der Gebäude, die Anzahl der Wohneinheiten, Gestaltungsrichtlinien für die Bauwerke, Anpflanzungen und die Nutzung von Freiflächen fest. Sie bilden somit die Grundlage für Bauvorhaben und damit verbundene weitere Maßnahmen.

Bebauungspläne gelten für alle Bauvorhaben, sowohl für genehmigungspflichtige als auch für genehmigungsfreie Vorhaben. Sie stellen somit eine verbindliche Grundlage dar, an die sich Bauherren, Architekten und weitere Akteure halten müssen, um eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Bebauungspläne treffen keine Aussagen über den Zeitpunkt einer Baumaßnahme. Sie geben lediglich vor, wie die Grundstücke genutzt werden dürfen, falls ein Eigentümer die Absicht hat, ein Bauvorhaben zu realisieren oder die Nutzung zu ändern.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Es besteht eine städtebauliche Notwendigkeit, zum Beispiel aufgrund von Entwicklungsbedarf, dem Bedarf an neuen Wohngebieten oder der Notwendigkeit der Flächenordnung.
  • Es besteht ein öffentliches Interesse an der Planung und Entwicklung des betreffenden Gebiets.
  • Die Öffentlichkeit und betroffene Interessengruppen werden angemessen in den Planungsprozess einbezogen.

Benötigte Unterlagen

Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens können verschiedene Unterlagen notwendig sein oder erstellt werden. Dazu gehören in der Regel:

  • Planungsunterlagen (Karten, Pläne und Skizzen)
  • Ausführliche Begründung 
  • Dokumentation der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der beteiligten öffentlichen Stellen 
  • Beschlüsse und Protokolle
  • Gegebenenfalls rechtliche Gutachten oder Prüfungen

Zu Beachten

Der Bebauungsplan gibt keine Auskunft darüber, ob ein Grundstück bebaut werden kann oder nicht. Wenn Sie Informationen darüber benötigen, ob Sie auf einem bestimmten Grundstück bauen dürfen, nutzen Sie bitte den Link zur Bauberatung.

Die Dienstleistung ist nicht zu wählen, wenn Anrufer*innen wissen möchten, was bzw. wie sie auf einem Grundstück bauen dürfen. Auskünfte dazu erteilt die Bauprüfung über die Dienstleistung Bauberatung.

Die Dienstleistung "Bebauungsplan allgemein" ist nur zu wählen, wenn Anrufer sich nach dem Stand oder der Durchführung von Bebauungsplan-Verfahren erkundigen möchten oder danach wie sie das Baurecht für ein Grundstück ändern lassen können bzw. wie Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.

Fristen

Keine.

Verfahrensablauf

  • Die zuständige Stelle fasst einen Aufstellungsbeschluss, der die Notwendigkeit und Zielsetzung des Bebauungsplans festlegt.
  • Es wird ein Planungskonzept erarbeitet, das die grundlegenden Ziele und Inhalte des Bebauungsplans festlegt.
  • Der Planentwurf wird öffentlich ausgelegt, um den Bürgerinnen und Bürgern sowie betroffenen Interessengruppen die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Stellungnahme zu geben.
  • Der Planentwurf wird den Trägern öffentlicher Belange und den beteiligten Behörden zur Stellungnahme übermittelt. 
  • Es erfolgt eine Abstimmung und gegebenenfalls Anpassung des Planentwurfs aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen.
  • Der überarbeitete Planentwurf wird von der zuständigen Gemeindevertretung oder Behörde beschlossen und erneut öffentlich ausgelegt.
  • Nach Ablauf der Auslegungsfrist und Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Bebauungsplan von der zuständigen Behörde oder Gemeindevertretung festgestellt.
  • Der festgestellte Bebauungsplan wird öffentlich bekannt gemacht und tritt in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist er verbindlich und bildet die Grundlage für Bauvorhaben und weitere Maßnahmen im betreffenden Gebiet.

Dauer

Ein Bebauungsplanverfahren kann mehrere Jahre dauern.

Gebühren

Die Kosten für ein Bebauungsplanverfahren können je nach Umfang, Komplexität und örtlichen Gegebenheiten stark variieren. Die Kosten betragen in der Regel mindestens einige Zehntausend Euro und sind in der Regel ganz oder teilweise von den Begünstigten des Planverfahrens zu tragen.

Rechtsbehelf

Keine Angabe

Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch (BauGB)

www.gesetze-im-internet.de/bbaug/BJNR003410960.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 15.09.2024