Informationen
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe bis zum 31.12.2019.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Änderung/Aufhebung/Erlass von Einkommensteuerbescheiden. Dazu gehören:
- Angaben zu den Veranlagungszeiträumen (Kalenderjahren), auf die sich der Antrag bezieht
- Unterschriften beider Eheleute
- Angaben zur Bankverbindung, auf die ein evtl. entstehendes Guthaben überwiesen werden kann
- Kopie der Eheurkunde (Umwandlung bis zum 31.12.2019)
- Für weit zurück liegende Jahre: Kopien der bisherigen Steuerbescheide (falls noch vorhanden)
Zu Beachten
Die Bearbeitung der Anträge kann einige Zeit beanspruchen, insbesondere dann, wenn ältere Jahre betroffen sind. In einigen Fällen müssen alte Daten zunächst wieder bereitgestellt werden, alte Bescheide aufgehoben sowie Beträge intern umgebucht werden.
Bitte in der Zwischenzeit keine Nachfragen zum Bearbeitungsstand stellen. Ohne die Nachfragen kommt es indirekt zu einer schnelleren Bearbeitung.
Fristen
Der Antrag muss bis zum 31.12.2020 gestellt werden.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 07.09.2024