Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte erstellen

Wenn Ihr Kind ohne Ihre Begleitung ins Ausland reist, ist eine Einverständniserklärung von Ihnen empfehlenswert. In einigen Ländern ist die Erklärung zwingend vorgeschrieben und muss auch beglaubigt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Ihr minderjähriges Kind ohne Ihre Begleitung eine Auslandsreise macht, ist es empfehlenswert, dem Kind neben den erforderlichen Ausweisdokumenten eine formlose Einverständniserklärung von Ihnen mitzugeben. Damit erklären Sie, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind.

Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Personalien Ihres Kindes
  • Ihre Personalien und wie Sie zu erreichen sind
  • Reiseroute
  • gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitpersonen

Wenn Ihr Kind einen anderen Nachnamen hat als Sie, ist es ratsam, eine Kopie der Geburtsurkunde beizulegen.

In einigen Ländern ist die Einverständniserklärung nicht nur empfehlenswert, sondern zwingend vorgeschrieben. Auch müssen Sie die Erklärung eventuell beglaubigen lassen und gegebenenfalls zusätzlich eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache vorlegen. Die jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Zielländer finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich auch an die Auslandsvertretung des Reiselandes in Deutschland wenden.

Eine Beglaubigung erhalten Sie an verschiedenen Stellen, zum Beispiel bei:

  • einer Notarin oder einem Notar
  • einer Behörde wie Ihrer Stadtverwaltung

Eine Einverständniserklärung kann in einigen Ländern auch notwendig sein, wenn das Kind nur mit Ihnen reist, obwohl beide Elternteile das Sorgerecht haben. In diesem Fall benötigen Sie die beglaubigte Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Andernfalls müssten Sie eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung vorlegen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ihr minderjähriges Kind macht ohne Sie eine Auslandsreise.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Haben Sie als Sorgeberechtigte oder Sorgeberechtigter den begründeten Verdacht, dass Ihr Kind in das Ausland entzogen werden soll, wenden Sie sich unverzüglich an das für Sie zuständige Familiengericht. Ein entsprechender Beschluss kann sehr kurzfristig in den Fahndungssystemen der Polizei umgesetzt und bei der Ausreisekontrolle festgestellt werden. Wenn es besonders eilt, erstatten Sie bitte Anzeige bei Ihrer zuständigen Polizeibehörde – und auch, wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass das Kindeswohl auf andere Art und Weise gefährdet sein könnte.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Prüfen Sie, ob für die geplante Reise Ihres Kindes eine Einverständniserklärung empfehlenswert oder erforderlich ist. Klären Sie gegebenenfalls offene Fragen mit der Veranstaltungsleitung, Schule oder Fluggesellschaft im Vorfeld.
  • Stellen Sie fest, welche sorgeberechtigten Personen die Erklärung unterschreiben müssen.
  • Formulieren Sie die Erklärung schriftlich aus und stellen Sie darin klar, dass Sie der Reise Ihres Kindes zustimmen.
  • Unterschreiben Sie die Erklärung und lassen Sie sie gegebenenfalls notariell beglaubigen.
  • Geben Sie die Erklärung Ihrem Kind mit auf die Reise und bewahren Sie eine Kopie auf.

Dauer

Die Erstellung der Einverständniserklärung dauert in der Regel nur wenige Minuten. Wenn eine notarielle Beglaubigung notwendig ist, sollten Sie dafür mindestens 3–5 Werktage einplanen.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Entfällt

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Alleinreisende Minderjährige Urlaubsreisen von Minderjährigen Erlaubnis für alleinreisende Minderjährige Reisen von Minderjährigen ohne Eltern Reisevollmacht Minderjährige Beglaubigung einer Reisevollmacht für das Reisen mit Minderjährigen Reisevollmacht für Minderjährige beglaubigen Unterschriftenbeglaubigung für Reisen mit Minderjährigen Beglaubigung von Unterschriften für das Reisen mit Minderjährigen Minderjährige, Reisevollmacht

Letzte Aktualisierung: 13.02.2026