Voraussetzungen
Beschäftigte mit einem regelmäßigem Arbeitsentgelt von 450,01 € bis 1.300,00 € im Monat; diese Beträge gelten bis zum 30.09.2022. Ab dem 01.10.2022 liegt ein Midijob ab einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 520,01 € (= Anpassung an die Erhöhung der Minijob-Grenze auf 520 €) vor. Auch die obere Grenze für den Übergangsbereich wird erhöht. Ab dem 01.10.2022 beträgt diese maximal 1.600 € monatlich und ab dem 01.01.2023 maximal 2.000 € monatlich. Seit Januar 2024 liegt ein Midijob vor, wenn Beschäftigte 538,01 Euro bis maximal 2.000 Euro verdienen.
Benötigte Unterlagen
Keine
Zu Beachten
Bis einschließlich 30.06.2019 belief sich die Entgeltobergrenze auf 850,00 € im Monat.
Statt "Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich" hieß es "Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone".