Beschreibung der Leistung
- Seit dem 01.01.2020 gilt die Bonausgabepflicht für jeden Unternehmer, der ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwendet.
- elektronische Aufzeichnungssysteme sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme.
- Seit dem 01.01.2020 bis spätestens zum 30.09.2020 müssen die elektronischen Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation geschützt werden.
- Für händisch geführte, offene Ladenkassen gilt die Bonausgabepflicht nicht.