Beschreibung der Leistung
Die Einkommensteuererklärungen ab dem Jahr 2019 können wesentlich einfacher erstellt werden:
- Viele steuerlich relevante Daten liegen dem Finanzamt schon elektronisch vor.
- Die elektronischen Daten müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden, sondern das Finanzamt berücksichtigt die Daten automatisch.
- Die Papiervordrucke wurden neu gestaltet: Bereiche, zu denen in der Regel elektronische Daten vorliegen, sind farblich hervorgehoben und müssen grundsätzlich nicht mehr ausgefüllt werden.
- Betroffene Bereiche sind Lohndaten, Renten oder bestimmte Beiträge zur Krankenversicherung/Pflegeversicherung und Altersvorsorge.
- Liegen keine zusätzlichen oder abweichenden Werte vor, brauchen die Anlagen N, R sowie Vorsorgeaufwand nicht mehr eingereicht werden.