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Einkommensteuererklärung, automatische Berücksichtigung elektronischer Daten

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Beschreibung der Leistung

Die Einkommensteuererklärungen ab dem Jahr 2019 können wesentlich einfacher erstellt werden:

  • Viele steuerlich relevante Daten liegen dem Finanzamt schon elektronisch vor.
  • Die elektronischen Daten müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden, sondern das Finanzamt berücksichtigt die Daten automatisch.
  • Die Papiervordrucke wurden neu gestaltet: Bereiche, zu denen in der Regel elektronische Daten vorliegen, sind farblich hervorgehoben und müssen grundsätzlich nicht mehr ausgefüllt werden.
  • Betroffene Bereiche sind Lohndaten, Renten oder bestimmte Beiträge zur Krankenversicherung/Pflegeversicherung und Altersvorsorge.
  • Liegen keine zusätzlichen oder abweichenden Werte vor, brauchen die Anlagen N, R sowie Vorsorgeaufwand nicht mehr eingereicht werden.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Einkommensteuererklärung

Zu Beachten

Noch komfortabler ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung über "Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt". Dort können die dem Finanzamt vorliegenden Daten per Mausklick in die Steuererklärung übernommen werden (vorausgefüllte Steuererklärung, siehe Links).

Gebühren

Keine

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 15.09.2024