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Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

Erneuerbare Energien Zuschuss beantragen

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gewährt Ihnen Zuschüsse für Maßnahmen, die den Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden erhöhen.

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Beschreibung der Leistung

Die Förderung von erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung von Gebäuden soll helfen, dauerhaft weniger Kohlenstoffdioxid (CO₂) auszustoßen. Wenn Sie Ihr Zuhause oder Ihr Grundstück umweltfreundlicher machen möchten, können Sie dafür einen Zuschuss vom Staat bekommen. Das bedeutet: Sie erhalten Geld, wenn Sie bestimmte wärmeerzeugende Anlagen einbauen, die mit erneuerbarer Energie arbeiten. Zum Beispiel gibt es Zuschüsse für:

  • Solarthermie-Anlagen ab 20 m²,
  • Bioenergie-Anlagen,
  • Wärmepumpen,
  • Geothermie (Erdwärme),
  • PVT-Anlagen (Kombination aus Photovoltaik und Solarthermie)
  • Wärmegewinnung aus Abwasser,
  • Wärmeverteilnetze,
  • Wärmespeicher,
  • oder wenn Sie Flächen mehrfach nutzen, zum Beispiel für die Gewinnung von Wärme aus erneuerbaren Quellen

So wird die Umwelt geschont und das Klima geschützt.



Je Vorhaben können Sie maximal einen Zuschuss in Höhe von 500.000 EUR erhalten. Dieser Höchstbetrag gilt sowohl für Vorhaben, für die eine Förderung aus nur einem Modul gewährt wird, als auch für Vorhaben, für die eine Förderung aus mehreren Modulen dieses Förderprogramms gewährt wird. Detailliertere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem Förderprogramm.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Das Gebäude, das mit förderfähiger erneuerbarer Wärme versorgt werden soll, befindet sich in Hamburg.
  • Sie sind Grundeigentümer oder Grundeigentümerin oder verfügungsberechtigt.
  • Die einzubauenden Anlagen entsprechen den technische Voraussetzungen, welche Sie dem Förderprogramm entnehmen können.

Benötigte Unterlagen

  • Legitimationsnachweis des Bauherren oder der Bauherrin (zum Beispiel der Personalausweis)
  • Eigentumsnachweis (in der Regel der aktuelle Grundbuchauszug)
  • Amtlicher Lageplan (Flurkarte)
  • Kostenvoranschläge
  • Projetbeschreibung (außer bei Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus)
  • Bei Neubauvorhaben: Nachweis Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle
  • Selbsterklärung der KMU-Definition (nur für Unternehmen, sowie freiberuflich und selbstständig tätige Antragstellerinnen und Antragsteller)

Zusätzliche Anlagen bei Förderung von Solarkollektoranlagen:

  • Dokumentation der Solarsimulation

Zusätzliche Anlagen bei Förderung von Wärmepumpen:

  • Berechnung der Jahresarbeitszahl

Zusätzliche Anlagen bei der Förderung von Biomasse-Anlagen:

  • Hydraulische Standardschaltung der Schriftreihe „Qualitäts-Management- Holzheizwerke”

Zusätzliche Anlagen bei der Förderung von Wärmeverteilnetzen:

  • Energetisches Konzept
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung

Zu Beachten

Sie dürfen erst nach Bewilligung der Förderung mit dem Vorhaben beginnen. Ein Vorhaben gilt als begonnen, wenn Sie Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen haben.



Nur in dringenden Ausnahmefällen dürfen Sie schon früher mit Ihrem Vorhaben beginnen. Stimmen Sie sich hierzu dringend im Voraus mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank ab.

Fristen

Fehlende Unterlagen müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nachreichen. Sonst kann der Antrag abgelehnt werden. Wenn Sie einen Bewilligungsbescheid erhalten, haben Sie 24 Monate Zeit, um Ihr Vorhaben umzusetzen.

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen Kontakt mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank auf und lassen sich beraten.
    • telefonisch: 040 248 46-208
    • per E-Mail: energie@ifbhh.de
  • Sie reichen Ihren Fördermittel-Antrag online über das eAntragsportal der Hamburgischen Investitions- und Förderbank ein.
    • Alternativ können Sie den Antrag per Post einreichen. Nutzen Sie dafür den bereitgestellten Vordruck.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bewilligung.
  • Erst nach dem Erhalt der Bewilligung können Sie mit Ihrem Vorhaben starten und Gewerke beauftragen.
  • Die Fördermittel werden nach Durchführung der Maßnahmen sowie nach Vorlage des Verwendungsnachweises gezahlt.

Dauer

Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Einzelfall. Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer für das Förderprogramm.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid ist binnen eines Monats der Widerspruch zugelassen.

Rechtsgrundlage

Bezeichnung: Förderrichtlinie Erneuerbare Wärme

https://www.ifbhh.de/api/services/document/4312

Adresse und Kontakt

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

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Letzte Aktualisierung: 08.11.2025