Amtsgericht Hamburg-Altona

Mahnbescheid beantragen

Sie möchten offene Forderungen schnell und ohne Gerichtsprozess durchsetzen? Wie Sie dazu das Mahnverfahren nutzen können, erfahren Sie hier.

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Beschreibung der Leistung

Im Mahnverfahren können Sie offene Geldforderungen schnell und einfach geltend machen, wenn es um einen festgelegten Betrag in Euro geht. Das ist zum Beispiel bei unbezahlten Rechnungen oder ausgeliehenem Geld möglich. Andere Ansprüche, wie die Lieferung einer Ware oder die Räumung einer Wohnung, können Sie auf diesem Weg nicht durchsetzen.



Das Gericht prüft dabei nicht, ob Ihnen die Forderung tatsächlich zusteht. Wer einen Mahnbescheid bekommt, muss genau prüfen, ob die genannte Geldsumme wirklich geschuldet wird.



Reagiert die Schuldnerin oder der Schuldner nicht innerhalb der gesetzten Frist, können Sie den nächsten Schritt gehen und einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Sobald dieser rechtskräftig ist, können Sie die Zwangsvollstreckung einleiten – zum Beispiel mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz in Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern.
  • Sie haben einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages gegen einen Schuldner oder eine Schuldnerin.
  • Der Schuldner oder die Schuldnerin befindet sich in Zahlungsverzug.

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Antragsgegner können innerhalb von 2 Wochen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen.


Antragsgegner können innerhalb von 2 Wochen Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen den Erlass eines Mahnbescheides schriftlich mit einem Formular oder elektronisch über den Online-Mahnantrag.
    • Als Rechtsanwaltskanzlei oder Inkassounternehmen müssen Sie den Online-Mahnantrag nutzen.
  • Die zuständige Stelle erlässt einen Mahnbescheid.
  • Sie erhalten den Mahnbescheid und eine Rechnung über die Gerichtskosten.
  • Sie begleichen die Gerichtskosten.
    • Falls Sie die Gerichtskosten nicht begleichen können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
    • Die Gerichtskosten wurden in den Mahnbescheid aufgenommen. Ist Ihre Forderung berechtigt, muss die Gegenpartei Ihnen die verauslagten Gerichtskosten erstatten.
  • Die Gegenpartei erhält den Mahnbescheid. Sie wird aufgefordert, innerhalb einer gesetzten Frist die Forderung zu bezahlen oder dem Mahnbescheid zu widersprechen.
  • Reagiert die Gegenpartei nicht auf den Mahnbescheid, können Sie nach Ablauf der gesetzten Frist einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
    • Legt die Gegenpartei fristgerecht Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, wird der Rechtsstreit an das Prozessgericht abgegeben.
    • Andernfalls wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig.
  • Mit dem Vollstreckungsbescheid können Sie die Zwangsvollstreckung betreiben.

Dauer

Bis Sie den Vollstreckungsbescheid erhalten, vergehen in der Regel 6 - 8 Wochen.

Gebühren

Für das Mahnverfahrens fallen Gerichtskosten an. Die Höhe der Gerichtskosten ist abhängig von der Höhe der Forderung. 

Rechtsbehelf

Als Antragstellerin oder Antragsteller können Sie keinen Rechtsbehelf gegen Ihren eigenen Antrag einlegen.

 

Rechtsgrundlage

§§ 688 bis 703d Zivilprozessordnung (ZPO)

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__688.html

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg-Altona

Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

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Letzte Aktualisierung: 16.10.2026