Beschreibung der Leistung
Im Mahnverfahren können Sie offene Geldforderungen schnell und einfach geltend machen, wenn es um einen festgelegten Betrag in Euro geht. Das ist zum Beispiel bei unbezahlten Rechnungen oder ausgeliehenem Geld möglich. Andere Ansprüche, wie die Lieferung einer Ware oder die Räumung einer Wohnung, können Sie auf diesem Weg nicht durchsetzen.
Das Gericht prüft dabei nicht, ob Ihnen die Forderung tatsächlich zusteht. Wer einen Mahnbescheid bekommt, muss genau prüfen, ob die genannte Geldsumme wirklich geschuldet wird.
Reagiert die Schuldnerin oder der Schuldner nicht innerhalb der gesetzten Frist, können Sie den nächsten Schritt gehen und einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Sobald dieser rechtskräftig ist, können Sie die Zwangsvollstreckung einleiten – zum Beispiel mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers.