Grundbuchamt Allgemeine Informationen

Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zur Einsicht ins Grundbuch, zu Auszügen, Einträgen und zur Zuständigkeit des Grundbuchamts.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder sich über ein Grundstück informieren möchten, lohnt sich ein Blick ins Grundbuch. Dort finden Sie wichtige Informationen über Eigentumsverhältnisse, Rechte und Belastungen.


Das Grundbuch ist ein Register, das von den Grundbuchämtern bei den Amtsgerichten geführt wird. Es dokumentiert die privatrechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks – also wer Eigentümer oder Eigentümerin ist, welche Rechte Dritte daran haben und ob das Grundstück belastet ist.



Ein Grundbuchauszug enthält alle Einträge zu einem bestimmten Grundstück. Er gibt Auskunft über eingetragene Rechte, wie zum Beispiel ein Wegerecht oder Pfandrecht (Hypothek oder Grundschuld). Auch eine Vormerkung, die einen geplanten Eigentumswechsel absichert, kann eintragen sein.



Sie können einen Grundbuchauszug beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können, etwa als Eigentümerin oder Eigentümer oder weil sie es erben oder kaufen möchten.



Einträge in das Grundbuch werden vom zuständigen Grundbuchamt beim Amtsgericht vorgenommen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben ein berechtigtes Interesse.
  • Einsicht nehmen können Sie zum Beispiel
    • als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks oder
    • als Gläubigerin oder Gläubiger, der die Zwangsvollstreckung betreiben möchte (Nachweis erforderlich) oder
    • als Erbin oder Erbe.
  • Wenn Sie das Grundstück kaufen möchten, benötigen Sie die Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin. Ein Kaufinteresse allein genügt nicht.
  • Wenn Sie das Grundbuch einsehen dürfen, können Sie eine Abschrift aus dem Grundbuch beantragen. Diese ist gebührenpflichtig.
  • Eintragungen in ein Grundbuch bedürfen in der Regel notariell beglaubigte Unterschriften oder notarielle Urkunden. Bitte wenden Sie sich für Eintragungen in das Grundbuch an ein Notariat Ihrer Wahl.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • sofern Sie nicht selbst Eigentümer sind:
    • Vollmacht oder anderer Nachweis über Ihre Berechtigung

Für eine Eintragung ins Grundbuch benötigen Sie je nach Eintragungsart grundsätzlich notariell beglaubigte Erklärungen oder von einem Notar erstellte Urkunden.

Zu Beachten

Sie können die Einsicht in das Grundbuch nur per Briefpost oder per Fax beantragen. Sie können den Antrag nicht per E-Mail stellen.

Wenn Sie die Blattbezeichnung und die Gemarkung angeben, kann das richtige Grundbuchblatt schnell und präzise zugeordnet werden.

Ohne notarielle Mitwirkung ist eine Eintragung in den meisten Fällen nicht möglich, insbesondere bei Eigentumsänderungen oder Grundpfandrechten. Eine Notarin oder ein Notar sorgt für die richtige Form und leitet die Unterlagen direkt ans Grundbuchamt weiter.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen mit den erforderlichen Unterlagen die Einsicht in das Grundbuch. Dazu können Sie auch einen Termin mit der zuständigen Stelle vereinbaren und den Antrag vor Ort ausfüllen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber.
  • Sie erhalten Einsicht in das Grundbuch.
  • Sie können einen Grundbuchauszug beantragen.
  • Sie erhalten eine Kostenrechnung.
  • Sie begleichen die Kosten.
  • Sie erhalten den Grundbuchauszug.
  • Sie beantragen die Eintragung in das Grundbuch schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
    • In der Regel beantragt die Eintragung das Notariat für Sie, das auch die (beurkundeten) Unterlagen einreicht.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle trägt das Recht oder die Rechte in das Grundbuch ein.
  • Sie erhalten eine Eintragungsmitteilung.
  • Auf Wunsch können Sie einen Grundbuchauszug erhalten.
  • Sie erhalten die Gebührenrechnung.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Gebühren


  • einfacher Auszug 10 EUR

  • beglaubigter (amtlicher) Auszug 20 EUR


 


  • Wenn Sie den Auszug schriftlich beantragen, können Sie eine Rechnung erhalten.


 


  • Für Einträge ins Grundbuch variieren die Gebühren. Es gibt Wertgebühren oder feste Gebühren.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Objektadresse mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 16.07.2026