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Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Adressänderung im Standort für Einwohnerangelegenheiten

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Bei einem Um- oder Zuzug müssen Sie die Anschrift auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ändern lassen.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Ihren Hamburger Wohnsitz an- oder ummelden müssen Sie auch auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eine Anschriftenänderung vorzunehmen lassen.

Für diese Dienstleistung werden keine Termine vergeben, sie wird lediglich im Rahmen einer terminpflichtigen An- oder Ummeldung durchgeführt.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (nur möglich bei Privatfahrzeugen, die bereits in Hamburg zugelassen sind - unabhängig vom Kennzeichen)
  • Personalausweis oder Reisepass

Zu Beachten

  • Die Änderung der Anschrift auf der Zulassungsbescheinigung Teil I ist im Hamburg Service innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der Ummeldung möglich.
  • In den Hamburg Service vor Ort - Standorten für Einwohnerangelegenheiten wird die Adressänderung nur auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorgenommen(s. auch Link -Ummeldung des Wohnsitzes-).
  • Liegt ein alter Fahrzeugschein vor (Ausstellung bis 30.09.2005), ist der Landesbetrieb Verkehr zuständig (s. Link). Dort wird der alte Fahrzeugschein gegen eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 umgetauscht.
  • Bei einer Namensänderung, oder wenn es sich um einen (alten) einteiligen Fahrzeugschein handelt, wenden Sie sich bitte an den Landesbetrieb Verkehr.

Gebühren


  • 11,40 EUR

Rechtsgrundlage

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Letzte Aktualisierung: 01.12.2024