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V 2

Vermessungstechnische Bescheinigungen - Bereitstellung

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Hier finden Sie alle vermessungstechnischen Bescheinigungen Ihr Grundstück betreffend.

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Beschreibung der Leistung

Folgende Bescheinigungen können bereitgestellt werden:
Bescheinigung nach § 1026 BGB

  • Ist ein Flurstück oder Teile des Flurstückes mit einer Grunddienstbarkeit belastet oder nicht

Entfernungsbescheinigung

  • Bescheinigung der Entfernung zwischen zwei Punkten innerhalb der FHH.
  • Angabe in Metern oder Kilometern

Flächenbescheinigung

  • Für Flurstücke oder Flurstücksteile werden Flächen in m² bescheinigt

Flurstückslagebescheinigung

  • Die Lage von historischen Flurstücken, Gebäuden und Straßen wird mit den heutigen Daten in der heutigen Kartengrundlage dargestellt

Grenzinnehaltsbescheinigung

  • Nachweis, ob ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Flurstückes steht

Höhenbescheinigung

  • Objekthöhen oder Geländehöhen können als Einzelhöhen oder in einem Lageplan bescheinigt werden

Identitätsbescheinigung

  • Die Identität eines heutigen Flurstücks zu einem in der Vergangenheit existierenden Flurstück kann nach Recherchen bescheinigt werden

Koordinatenbescheinigung

  • Koordinatenbescheinigungen enthalten Koordinaten verschiedener Systeme für ein Objekt oder definierte Teile eines Objektes

Maß- und Winkelbescheinigung

  • Umringsmaße oder Innenwinkel für ein Flurstück
  • Bis zu 5 Angaben sind für einen Grundpreis enthalten

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Bescheinigungen erhalten die Grundeigentümer selbst bzw. deren Bevollmächtigte.
  • Andere Personen müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis, dass Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer des Grundstücks sind oder
  • Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers (siehe Link Vollmacht)

Zu Beachten

Bei fehlendem berechtigtem Interesse wird der Auftrag abgelehnt.
Sie werden dann telefonisch kontaktiert oder erhalten ein Ablehnungsschreiben mit einer beigefügten Widerrufsbelehrung.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich.
  • Auf das Online-Portal gelangen Sie über den Online-Dienst "Liegenschaftskataster". Dort werden die ausgewählten Unterlagen abgerufen.
  • Die anfallenden Gebühren werden per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt.
  • E-Mail oder Brief: Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin eines Grundstücks oder eine bevollmächtigte Person erstellen einen Auftrag (siehe Link Auftrag)
  • Die Dokumente werden dann zusammen mit dem Gebührenbescheid als PDF-Dateien per E-Mail versendet oder in Papierform mit der Post geschickt..

Dauer

Produkte, die dem Datenschutz unterliegen, werden nach dem berechtigten Interesse beurteilt.

Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Gebühren

Bitte lassen Sie sich telefonisch über die Gebührenhöhe informieren.

Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)

Adresse und Kontakt

V 2

Liegenschaftsvermessung

Mo-Mi 8-13, Do 8-16, Fr 8-13 Uhr

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

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Suchwörter: Entfernungsbescheinigung Flächenbescheinigung Grenzinnehaltungsbescheinigung Höhenbescheinigung Koordinatenbescheinigung Maß- und Winkelbescheinigung Identitätsbescheinigung für Flurstücke Bescheinigung § 1026

Letzte Aktualisierung: 12.10.2024