Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Vermessungstechnische Bescheinigungen beantragen

Sie können verschiedene vermessungstechnischen Bescheinigungen für Ihr Grundstück erhalten.

Beschreibung der Leistung

Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer können Sie die folgenden Vermessungstechnischen Bescheinigungen erhalten:


Bescheinigung nach § 1026 BGB

  • Ist ein Flurstück oder Teile des Flurstückes mit einer Grunddienstbarkeit belastet oder nicht

Entfernungsbescheinigung

  • Bescheinigung der Entfernung zwischen zwei Punkten innerhalb der FHH
  • Angabe in Metern oder Kilometern

Flächenbescheinigung

  • Für Flurstücke oder Flurstücksteile werden Flächen in m² bescheinigt

Flurstückslagebescheinigung

  • Die Lage von historischen Flurstücken, Gebäuden und Straßen wird mit den heutigen Daten in der heutigen Kartengrundlage dargestellt

Grenzinnehaltsbescheinigung

  • Nachweis, ob ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Flurstückes steht

Höhenbescheinigung

  • Objekthöhen oder Geländehöhen können als Einzelhöhen oder in einem Lageplan bescheinigt werden

Identitätsbescheinigung

  • Die Identität eines heutigen Flurstücks zu einem in der Vergangenheit existierenden Flurstück kann nach Recherchen bescheinigt werden

Koordinatenbescheinigung

  • Koordinatenbescheinigungen enthalten Koordinaten verschiedener Systeme für ein Objekt oder definierte Teile eines Objektes

Maß- und Winkelbescheinigung

  • Umringsmaße oder Innenwinkel für ein Flurstück
  • Bis zu 5 Angaben sind für einen Grundpreis enthalten
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des betreffenden Grundstücks beziehungsweise eine bevollmächtigte Person oder
  • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis, dass Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer des Grundstücks sind oder
  • Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers (siehe Link Vollmacht)

Zu Beachten

Bei fehlendem berechtigtem Interesse lehnt die zuständige Stelle Ihren Antrag ab.


Sie werden dann telefonisch kontaktiert oder erhalten ein Ablehnungsschreiben mit einer beigefügten Widerrufsbelehrung.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie können die Bescheinigung elektronisch über den Online-Dienst beantragen:
  • Auf das Online-Portal gelangen Sie über den Online-Dienst "Liegenschaftskataster". Dort werden die ausgewählten Unterlagen abgerufen.
  • Die anfallenden Gebühren können Sie per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlen.
  • Sie können die Bescheinigung per Post oder per E-Mail beantragen:
  • Senden Sie Ihren Antrag (siehe Link) per Post oder per E-Mail mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
  • Sie erhalten die Dokumente und den Gebührenbescheid in Papierform mit der Post oder als PDF-Dateien per E-Mail.
  • Sie können die Bescheinigung nicht telefonisch beantragen.

Dauer

Produkte, die dem Datenschutz unterliegen, werden nach dem berechtigten Interesse beurteilt.

Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Gebühren

Es fallen Gebühren auf Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) an.

Informieren Sie sich telefonisch über die Höhe der Gebühren.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005V1IVZ

Adresse und Kontakt

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Abteilung V 2 Liegenschaftsvermessung

Ein persönliches Erscheinen vor Ort ist nicht möglich.

Telefonische Erreichbarkeit:
Di-Do 9-12 Uhr

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

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Suchwörter: Entfernungsbescheinigung Flächenbescheinigung Grenzinnehaltungsbescheinigung Höhenbescheinigung Koordinatenbescheinigung Maß- und Winkelbescheinigung Identitätsbescheinigung für Flurstücke Bescheinigung § 1026

Letzte Aktualisierung: 07.02.2026