Grünes Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge und Anhänger beantragen

Ist Ihr Fahrzeug von der Kfz-Steuer befreit, können Sie dafür ein grünes Kennzeichen beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Ihr Fahrzeug von der Kfz-Steuer befreit ist, erhält es ein grünes Kennzeichen.


Hierzu zählen Fahrzeuge aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen, wie Land- und Forstwirtschaft, Schaustellergewerbe oder etwa Fahrzeuge für Krankentransporte sowie weitere.


Anhänger erhalten ein grünes Kennzeichen, wenn sie über das ziehende Fahrzeug versteuert sind.

Befreite Fahrzeuge, die trotz Steuerbefreiung kein grünes Kennzeichen erhalten, sind zum Beispiel Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen, emissionsreduzierte Fahrzeuge oder Leicht- und Kleinkrafträder.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Fahrzeug ist von der Kfz-Steuer befreit. Hierüber entscheidet das Hauptzollamt.
  • Es trifft keine Ausnahme aus § 9 Absatz 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zu.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Zuteilung eines grünes Kennzeichens (erhalten Sie vor Ort)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • die schwarzen Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • weitere Unterlagen entsprechend der Zulassungsart (zum Beispiel Umschreibung, Neuzulassung und andere)

Zu Beachten

  • Eine Kombination aus Saisonkennzeichen und grünem Kennzeichen ist möglich.
  • Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt.

Fristen

Es gibt keine Fristen.

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
    • Buchen Sie auf unserer Internetseite den auf Ihren Fall zutreffenden Termin. Der Termin ist im Rahmen der Zulassung zu vereinbaren. Eine spezielle Termin-Fallart für dieses Kennzeichen gibt es nicht.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird bearbeitet.
  • Der LBV leitet Ihren Antrag an das Hauptzollamt weiter. Dieses entscheidet dann endgültig über Ihren Antrag.
  • Das Hauptzollamt setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung.

Dauer

Ihr Anliegen wird direkt vor Ort bearbeitet.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Zulassungsart (zum Beispiel Umschreibung, Neuzulassung und andere).

Rechtsbehelf

Widerspruch bei ablehnendem Bescheid.

Rechtsgrundlage

§ 10 Absatz 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__10.html

§§ 3 ff. Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)

https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3.html

Einen Katalog weiterer Fahrzeuge finden Sie in § 3 ff Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). 

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Suchwörter: grünes Kennzeichen, Kfz

Letzte Aktualisierung: 14.12.2025