Beschreibung der Leistung
Wenn Ihr Fahrzeug von der Kfz-Steuer befreit ist, erhält es ein grünes Kennzeichen.
Hierzu zählen Fahrzeuge aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen, wie Land- und Forstwirtschaft, Schaustellergewerbe oder etwa Fahrzeuge für Krankentransporte sowie weitere.
Anhänger erhalten ein grünes Kennzeichen, wenn sie über das ziehende Fahrzeug versteuert sind.
Befreite Fahrzeuge, die trotz Steuerbefreiung kein grünes Kennzeichen erhalten, sind zum Beispiel Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen, emissionsreduzierte Fahrzeuge oder Leicht- und Kleinkrafträder.