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eID-Karte als europäische Bürgerin oder Bürger beantragen

Sie möchten sich online als Bürgerin oder Bürger der EU oder des EWR ausweisen? Hier erfahren, wie Sie einen elektronischen Identitätsnachweis beantragen.

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Die eID-Karte ist eine elektronische Identitätskarte (eID-Karte) für Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die in Deutschland leben, aber keinen deutschen Personalausweis besitzen.



Mit der eID-Karte können Sie sich online sicher ausweisen, genau wie mit der Online-Ausweisfunktion im deutschen Personalausweis. Sie benötigen diese Funktion, um digitale Verwaltungsdienste in Deutschland zu nutzen, zum Beispiel:

  • Anträge bei deutschen Behörden online stellen
  • Digitale Verwaltungsportale (zum Beispiel BundID oder Serviceportale von Städten) nutzen

Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.


Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind

  • mindestens 16 Jahre alt,
  • in Hamburg mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet und
  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums.

Benötigte Unterlagen

  • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
  • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.
  • Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie in Ihrem Hamburg Service erfragen

Zu Beachten

  • Eine Verlängerung oder Veränderung ist nicht möglich. Es wird immer eine neue eID-Karte ausgestellt.
  • Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Sie enthält kein Lichtbild, keine Unterschrift oder Angaben zu Größe und Augenfarbe.
  • Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen, wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.

Fristen

Die eID-Karte ist 10 Jahre gültig.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die eID-Karte persönlich im Hamburg Service vor Ort - Standort für Einwohnerangelegenheiten.
  • Sie vereinbaren online einen Termin.
  • Sie nehmen den Termin persönlich wahr.
  • Sie erhalten einen Brief (PIN-Brief) mit einer sogenannten Transport-PIN und wichtigen Informationen über die Online-Ausweisfunktion.
  • Ihre eID-Karte wird von einer externen Stelle erstellt.
  • Sie zahlen die Gebühr
  • Sobald die eID-Karte abholbereit ist, holen Sie sie nach vorheriger Vereinbarung eines Termins an der Stelle ab, an der Sie sie beantragt haben.

Dauer

Die Antragstellung dauert etwa 15 Minuten. Circa 2-3 Wochen nach Antragstellung können Sie Ihre eID-Karte am Ort der Beantragung abholen.

Gebühren

Ausstellung der eID-Karte: 37,00 EUR

Rechtsbehelf


  • Beschwerde

  • Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 8 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eIDKG)

https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__8.html

§§ 2 bis 2a Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/__2.html

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Letzte Aktualisierung: 07.11.2025