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eID-Karte als europäische Bürgerin oder Bürger beantragen

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Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.
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Beschreibung der Leistung

Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht. 

Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind

  • mindestens 16 Jahre alt,
  • in Hamburg mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet und
  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums 

Benötigte Unterlagen

  • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
  • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.
  • Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie in Ihrem Hamburg Service erfragen

Zu Beachten

  • Eine Verlängerung oder Veränderung ist nicht möglich. Es wird immer eine neue eID-Karte ausgestellt.
  • Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Sie enthält kein Lichtbild, keine Unterschrift oder Angaben zu Größe und Augenfarbe.

Fristen


  • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

Verfahrensablauf

  • Die eID-Karte können Sie persönlich im Hamburg Service - Standort für Einwohnerangelegenheiten beantragen.
    • Vereinbaren Sie einen hierzu online einen Termin.
  • Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen, wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.

Dauer


  • Antragstellung ca. 15 Minuten.

  • Bearbeitungsdauer ca. 4 Wochen.

Gebühren


  • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00

    • bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten



Rechtsbehelf


  • Widerspruch

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Ausstellung der eID-Karte entnehmen.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

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Letzte Aktualisierung: 13.10.2024