Voraussetzungen
Sie wollen in Hamburg fischen.
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
In Hamburg sind Fischereiabgaben aus anderen Bundesländern mit dem neuen Fischerei- und Angelgesetz seit 04.06.2019 nicht mehr gültig. Die Hamburger Abgabe muss von allen Anglerinnen und Anglern entrichtet werden. Nur Hamburgerinnen und Hamburger dürfen die Abgabe beim Hamburg Service entrichten. Sie können die Fischereiabgabe aber auch in privaten Ausgabestellen entrichten.
Die Bezahlung der Jahresabgabe ist durch eine bevollmächtigte Person möglich.
Bürgerinnen und Bürger, die nicht in Hamburg wohnen, müssen die Fischereiabgabe in privaten Ausgabestellen entrichten. Eine aktuelle Liste der privaten Ausgabestellen finden Sie unter: Formulare, Service und Links
Fristen
Sie müssen die Fischereiabgabe bezahlen, bevor Sie mit dem Fischen beginnen.
Sie bezahlen die Fischereiabgabe in der Regel für ein Kalenderjahr.
Die Abgabe kann maximal für drei Jahre im Voraus gezahlt werden.