Voraussetzungen
- Bei Privatpersonen: Ihr melderechtlicher Wohnsitz ist in Hamburg.
- Bei Unternehmen: Der Betriebssitz oder Ort der Niederlassung des Unternehmens oder Gewerbetreibenden ist Hamburg.
- Sie haben keine Kraftfahrzeugsteuerschulden von mehr als 5,00 EUR. (Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.)
Benötigte Unterlagen
Umzug von außerhalb nach Hamburg
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit aktueller Meldebestätigung
- Unternehmen: Firmennachweis (zum Beispiel Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug bei eingetragenen Vereinen)
- Unternehmen: Nachweis über die neue Anschrift (zum Beispiel die neue Gewerbeanmeldung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern eine Umkennzeichnung auf Hamburger Kennzeichen gewünscht wird
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung
- Kennzeichenschilder, sofern eine Umkennzeichnung auf Hamburger Kennzeichen gewünscht wird
- gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU), sofern eine HU erstmals bereits erforderlich war sowie gegebenenfalls Nachweis über die durchgeführte Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung
- für die Entrichtung der Kfz-Steuer ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
- Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sogenannten zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich
- Terminbestätigung
- Bei Wechsel des Kennzeichens muss zusätzlich eine elektronische Versicherungsbestätigung -eVB Code- (erhältlich bei der Kfz-Versicherung) vorgelegt werden.
Umzug innerhalb Hamburgs
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit letzter Meldebestätigung,
- Unternehmen: Firmennachweis (zum Beispiel Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug bei eingetragenen Vereinen) (nicht älter als 3 Monate)
- Unternehmen: Nachweis über die neue Anschrift (zum Beispiel die neue Gewerbeanmeldung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- sind noch keine Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgefertigt worden, so sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorzulegen
- gültige HU-Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Terminbestätigung
zusätzlich bei Antragstellung in Vollmacht:
- eine lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit einer lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Zu Beachten
Ihr Kennzeichen dürfen Sie behalten. Die Änderung der Adresse wird dann nur in Ihren Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorgenommen. Eine Umkennzeichnung ist freiwillig.
Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option, ein neues Kennzeichen zu beantragen.
Sind mehrere Fahrzeuge betroffen, können die Vorgänge auch beim Schalter für gewerbliche Kunden an den Standorten abgegeben werden. Eine vorherige Kontaktaufnahme über das Postfach kfz-zulassung@lbv.hamburg.de ist erforderlich, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird diese gegebenenfalls aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.
Fristen
Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss sofort erfolgen.