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Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs ohne Halterwechsel (Adressänderung) beantragen

Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie von außerhalb nach Hamburg gezogen sind, müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich ummelden.

Umzug innerhalb Hamburgs:
Bei einem Umzug innerhalb Hamburgs müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht ummelden. Sie müssen der Zulassungsbehörde allerdings innerhalb von 14 Tagen die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung der Adresse vorlegen. Dies können Sie auch in den Standorten des HamburgService vor Ort gleichzeitig mit der Änderung Ihrer Anschrift auf dem Personalausweis vornehmen lassen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Bei Privatpersonen: Ihr melderechtlicher Wohnsitz ist in Hamburg.
  • Bei Unternehmen: Der Betriebssitz oder Ort der Niederlassung des Unternehmens oder Gewerbetreibenden ist Hamburg.
  • Sie haben keine Kraftfahrzeugsteuerschulden von mehr als 5,00 EUR. (Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.)

Benötigte Unterlagen

Umzug von außerhalb nach Hamburg

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit aktueller Meldebestätigung
  • Unternehmen: Firmennachweis (zum Beispiel Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug bei eingetragenen Vereinen)
  • Unternehmen: Nachweis über die neue Anschrift (zum Beispiel die neue Gewerbeanmeldung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern eine Umkennzeichnung auf Hamburger Kennzeichen gewünscht wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung
  • Kennzeichenschilder, sofern eine Umkennzeichnung auf Hamburger Kennzeichen gewünscht wird
  • gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU), sofern eine HU erstmals bereits erforderlich war sowie gegebenenfalls Nachweis über die durchgeführte Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung
  • für die Entrichtung der Kfz-Steuer ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
  • Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sogenannten zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich
  • Terminbestätigung
  • Bei Wechsel des Kennzeichens muss zusätzlich eine elektronische Versicherungsbestätigung -eVB Code- (erhältlich bei der Kfz-Versicherung) vorgelegt werden.

Umzug innerhalb Hamburgs

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit letzter Meldebestätigung,
  • Unternehmen: Firmennachweis (zum Beispiel Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug bei eingetragenen Vereinen) (nicht älter als 3 Monate)
  • Unternehmen: Nachweis über die neue Anschrift (zum Beispiel die neue Gewerbeanmeldung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • sind noch keine Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgefertigt worden, so sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorzulegen
  • gültige HU-Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Terminbestätigung

zusätzlich bei Antragstellung in Vollmacht:

  • eine lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit einer lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Zu Beachten

Ihr Kennzeichen dürfen Sie behalten. Die Änderung der Adresse wird dann nur in Ihren Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorgenommen. Eine Umkennzeichnung ist freiwillig.


Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option, ein neues Kennzeichen zu beantragen.


Sind mehrere Fahrzeuge betroffen, können die Vorgänge auch beim Schalter für gewerbliche Kunden an den Standorten abgegeben werden. Eine vorherige Kontaktaufnahme über das Postfach kfz-zulassung@lbv.hamburg.de ist erforderlich, um das weitere Vorgehen abzustimmen.


Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird diese gegebenenfalls aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.

Fristen

Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss sofort erfolgen.

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
    • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Fahrzeug-Zulassung"
    • Danach wählen Sie bei Umzug innerhalb Hamburgs: "Namensänderung / Adressänderung innerhalb Hamburgs"
    • Bei Umzug von außerhalb nach Hamburg wählen Sie: "Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeugs" oder "Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeugs und eine Abmeldung" oder "Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeuges und Kennzeichenmitnahme"
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird bearbeitet. Ihr Fahrzeug ist zugelassen.

Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug online über den Online-Dienst Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) zulassen.

Dauer

Ihr Antrag wird direkt vor Ort bearbeitet.

Gebühren

Die Gebühren betragen 15,90 bis 60 EUR. Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.

Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__15.html

§ 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)

www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__13.html

 

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Letzte Aktualisierung: 14.11.2025