Voraussetzungen
- Ihr Fahrzeug ist in Hamburg zugelassen oder registriert
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Terminbestätigung
Zusätzlich, wenn eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt:
- schriftliche Vollmacht des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin
- gültiger Personalausweis der bevollmächtigten Person
Auch bei einer Antragstellung in Vollmacht muss der Personalausweis des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin im Original vorgelegt werden.
Zu Beachten
Für die Einreise in bestimmte ausländische Staaten außerhalb der EU benötigen Sie eine sogenannte Carnet de Passages. Dieses Dokument ermöglicht die vorübergehende, zollfreie Einfuhr des Fahrzeugs ins Ausland und wird von Automobilclubs ausgestellt.
Außerdem ist in einigen Staaten außerhalb der EU die sogenannte grüne Deckungskarte bzw. Internationale Versicherungskarte erforderlich, die nachweist, dass das Fahrzeug versichert ist. Diese ist beim Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich.
Welche Dokumente Sie in welchen Staaten benötigen, darüber informiert die jeweiligen ausländische Vertretung des Staates.
Fristen
keine