Beschreibung der Leistung
Für die Einreise in ausländische Staaten kann der internationale Fahrzeugschein gefordert werden. Für die Staaten der Europäischen Union ist die Zulassungsbescheinigung Teil I ausreichend, da auf dem Vordruck ein Hinweis auf Mehrsprachigkeit gegeben ist.
In einigen Staaten ist die sogenannte Carne de passage erforderlich, die von Automobilclubs ausgestellt wird. Dies gilt auch für die grüne Deckungskarte, die der Kfz-Haftpflichtversicherer ausgibt.
In welchem Land welche Dokumente erforderlich sind, darüber gibt die jeweilige ausländische Vertretung Auskunft.