Voraussetzungen
Das Fahrzeug ist in Hamburg zugelassen und hat Hamburger Kennzeichen. Wurde das Fahrzeug mit auswärtigen Kennzeichen in Hamburg registriert, dann ist eine Umkennzeichnung auf ein Hamburger Kennzeichen erforderlich.
Die Kennzeichenschilder sind soweit erhalten, dass sie einwandfrei identifiziert werden können. Ist dies nicht möglich, ist eine Umkennzeichnung erforderlich.
Benötigte Unterlagen
- die alten Kennzeichenschilder
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbescheinigung der HU im Original
- die neuen Kennzeichenschilder mit demselben Kennzeichen, sofern die alten Schilder beschädigt wurden
- formlose, schriftliche Erklärung bei Verlust oder Beschädigung der Plaketten, wenn diese beschädigt oder verloren wurden
Wenn ein Beauftragter den Antrag stellt:
- lesbar ausgefüllte Vollmacht des eingetragenen Halters im Original
- der Ausweis des Beauftragten im Original
- lesbare Farbkopie des Ausweises des Fahrzeughalters. Diese sollte mit dem Hinweis "KOPIE" versehen werden.
- Vollmacht des Beauftragten, wenn es ein Firmenfahrzeug ist.
Das bzw. die beschädigten Kennzeichen sind unbedingt mitzubringen und beim Sachbearbeiter vorzulegen!
Zu Beachten
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder ist jedoch eine Umkennzeichnung erforderlich.
Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Nachstempelung von Kennzeichenschildern.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.