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Einkommensteuer Festsetzung

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Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.
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Beschreibung der Leistung

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz.

 

Informationen

Voraussetzungen

Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus

  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Gewerbebetrieb,
  • selbstständiger Arbeit,
  • nichtselbstständiger Arbeit,
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung sowie
  • sonstigen Einkünfte wie z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Benötigte Unterlagen

Einkommensteuererklärung

Zu Beachten

Keine 

Fristen


  • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.07. des Folgejahres

  • Wenn die Steuererklärung durch eine Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, endet die Abgabefrist am 28./29.02 des Zweitfolgejahres

  • Für die Einkommensteuererklärung 2020 haben Sie 3 Monate länger Zeit:

    • Ohne Steuerberatung: 31.10.2021

    • Mit Steuerberatung: 31.05.2022



  • Ohne Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung endet die Frist nach 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres.

Verfahrensablauf

  • Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen.
  • Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt.
  • Aufwendungen für die Lebensführung (regelmäßig z. B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.

 
 

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf


  • Einspruch

  • Klage vor dem Finanzgericht

Rechtsgrundlage

Einkommensteuergesetz (EStG)

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 18.09.2024