Beschreibung der Leistung
Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der das Existenzminimum eines Kindes vom Einkommensteuer-Pflichtigen Einkommen abzieht. Dadurch vermindert er die zu zahlende Einkommensteuer. Im Gegensatz zum Kindergeld wird er nicht ausgezahlt, sondern steuermindernd berücksichtigt.
Der Kinderfreibetrag endet normalerweise, wenn das Kind 18 Jahre alt ist.
Für ältere Kinder kann er unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin gelten.
Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben Sie grundsätzlich als Eltern oder sonstige gesetzlich gleichgestellte Person, für die ein Kind steuerlich berücksichtigt wird, also leibliche Eltern oder Adoptiveltern.
Als Pflege- oder Stiefeltern können Sie einen Anspruch haben, wenn das Kind dauerhaft in Ihrem Haushalt lebt und ein steuerliches Kindschaftsverhältnis anerkannt ist.