Beschreibung der Leistung
Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der das Existenzminimum eines Kindes vom Einkommensteuer-Pflichtigen Einkommen abzieht. Dadurch vermindert er die zu zahlende Einkommensteuer. Im Gegensatz zum Kindergeld wird er nicht ausgezahlt, sondern steuermindernd berücksichtigt.
Der Freibetrag reduziert das zu versteuernde Einkommen, wodurch die Steuer sinkt.
Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben Sie grundsätzlich als Eltern oder sonstige gesetzlich gleichgestellte Person, für die ein Kind steuerlich berücksichtigt wird, also leibliche Eltern oder Adoptiveltern.
Der Kinderfreibetrag steht jedem Elternteil unabhängig davon zu, bei wem das Kind lebt.
Wenn Sie alleinerziehend für das Kind sind, können Sie den doppelten Kinderfreibetrag beantragen, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.
Als Pflege- oder Stiefeltern können Sie einen Anspruch haben, wenn das Kind dauerhaft in Ihrem Haushalt lebt und ein steuerliches Kindschaftsverhältnis anerkannt ist.