Hamburg.deHamburg ServiceFreibeträge für Kind unter 18 Jahren beantragen

Freibeträge für Kind unter 18 Jahren beantragen

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Für ein unter 18 Jahre altes Kind können Sie einen Kinderfreibetrag beantragen.
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Beschreibung der Leistung

Beim Familienleistungsausgleich wird Ihnen im Laufe des Jahres in der Regel Kindergeld gezahlt. Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer, ob ein Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt.
Die Freibeträge werden jedoch stets bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt.
Den Kinderfreibetrag können Sie für Kinder beantragen, die im ersten Grad mit Ihnen verwandt sind.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch einen Kinderfreibetrag für Pflegekinder beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie müssen im ersten Grad mit dem Kind verwandt sein.
  • Bei Pflegekindern muss ein familienähnliches Verhältnis vorliegen und die Aufnahme bei ihnen darf nicht zu Erwerbszecken erfolgt sein. Voraussetzung ist, dass das Obhut- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht.
  • Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Benötigte Unterlagen

  • Die erforderlichen Angaben sind in der Anlage Kind zu machen.
  • Die Angaben in der Anlage Kind sind auch notwendig, wenn entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht wurden.

Zu Beachten

Zur Berücksichtigung im Rahmen der Einkommensteuererklärung müssen Sie den vollständigen Namen und die Steueridentifikationsnummer für jedes zu berücksichtigende Kind angeben.

Fristen


  • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.07. des Folgejahres.

  • Wenn die Steuererklärung durch eine Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, endet die Abgabefrist am 28./29.02 des Zweitfolgejahres.

  • Für die Einkommensteuererklärung 2020 haben Sie 3 Monate länger Zeit:

    • Ohne Steuerberatung: 31.10.2021

    • Mit Steuerberatung: 31.05.2022



  • Ohne Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung endet die Frist nach 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres.

Verfahrensablauf

  • Der Kinderfreibetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt.
  • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden.

Dauer

•    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf


  • Einspruch

  • Klage vor dem Finanzgericht

Rechtsgrundlage

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 12.12.2024