Voraussetzungen
Die im Geburtenregister enthaltenen persönlichen Daten unterliegen datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigt sind Sie als
- die Person, auf die sich der Geburtsregistereintrag bezieht,
- Ehegatte oder Ehegattin,
- Lebenspartner oder Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
- Vorfahre und Abkömmling der betroffenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Um die Auskunft zu erhalten, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung einer Bescheinigung über die Geburtszeit benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
- den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person.
Zu Beachten
Die Bescheinigung wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtszeitbescheinigung bei jedem anderen Standesamt zu erhalten.
Eine weitere Beglaubigung (Legalisation/Apostille) ist für die Bescheinigung nicht vorgesehen.
Fristen
keine