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Ausstellung einer Bescheinigung über die Geburtszeit beantragen

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Sie können einen Nachweis über Ihre Geburtszeit beantragen.
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Beschreibung der Leistung

Die Bescheinigung über die Geburtszeit ist der Nachweis für die genaue Geburtszeit eines Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Bescheinigung über Ihre Geburtszeit ausstellen lassen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die im Geburtenregister enthaltenen persönlichen Daten unterliegen datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigt sind Sie als

  • die Person, auf die sich der Geburtsregistereintrag bezieht,
  • Ehegatte oder Ehegattin,
  • Lebenspartner oder Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
  • Vorfahre und Abkömmling der betroffenen Person oder
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

Um die Auskunft zu erhalten, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung einer Bescheinigung über die Geburtszeit benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person.

Zu Beachten

Die Bescheinigung wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtszeitbescheinigung bei jedem anderen Standesamt zu erhalten.

Eine weitere Beglaubigung (Legalisation/Apostille) ist für die Bescheinigung nicht vorgesehen.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Bescheinigung der Geburtszeit persönlich stellen.

  • Suchen Sie dazu das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Bescheinigung für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Sie können die Bescheinigung der Geburtszeit schriftlich beantragen.

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Bescheinigung über die Geburtszeit auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Mit Zusendung der Bescheinigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Sie können die Ausstellung einer Bescheinigung über die Geburtszeit je nach Angebot der Gemeinde elektronisch über einen Online-Dienst beantragen.

Dauer


  • Die Erstellung der Bescheinigung erfolgt in der Regel in 2 - 10  Werktagen.

  • Bei persönlicher Vorsprache kann die Bescheinigung sofort ausgehändigt werden, wenn es sich bereits um ein elektronisches Register handelt.

Gebühren

Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Geburtszeit fällt eine Gebühr in Höhe von 19,00 EUR an.

Rechtsbehelf

Bei Ablehnung der Ausstellung der Bescheinigung kann ein Antrag auf Anweisung des Standesamtes beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, gestellt werden. Das Widerspruchsverfahren ist nur hinsichtlich des Gebührenbescheids möglich.

Rechtsgrundlage

§ 62 Absatz 2 Personenstandsgesetz (PStG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__62.html



§ 62 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__62.html



§ 61 Absatz 1 Personenstandsgesetzt (PStG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__61.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 04.12.2024