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Personalausweis abholen

Wenn Ihr neuer Personalausweis fertiggestellt ist, können Sie ihn abholen.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Ihr neuer Personalausweis fertig ist, können Sie ihn abholen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das eine andere Person für Sie erledigen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr neuer Personalausweis liegt zur Abholung bereit.

Benötigte Unterlagen

  • Ihr alter Personalausweis (Ausnahme: Ihr alter Personalausweis ist wegen Verlust oder Diebstahl nicht mehr vorhanden)
  • Abholschein (haben Sie bei der Beantragung des Personalausweises erhalten)

Bei Vertretung zusätzlich:

  • Ausweisdokument der Person, die den Personalausweis für Sie abholt
  • Vollmacht (Beispiel: „Hiermit bevollmächtige ich Frau/Herrn XY zur Abholung meines Personalausweises und zur Abgabe der Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes“. Es gibt keine verbindliche Vorgaben, wie die Vollmacht gestaltet sein muss. Einen Vordruck finden Sie in den Links. Wenn Sie als sorgeberechtigter Elternteil den Ausweis für Ihr Kind unter 16 Jahren abholen, benötigen Sie keine Vollmacht.)

Zu Beachten

Keine

Fristen


  • Nachdem die Bundesdruckerei Ihren Personalausweis bereitgestellt hat, holen Sie ihn bitte bei der Stelle ab, bei der Sie den Antrag gestellt haben. 

    Sie erhalten bereits vor Ablauf von sechs Monaten eine schriftliche Erinnerung. 

  • Wenn Sie Ihren Personalausweis innerhalb von sechs Monaten nicht abholen, wird er nach Ablauf der Gültigkeit vernichtet. 

    Klären Sie vorab bei der zuständigen Stelle, ob Ihr bereits länger aufbewahrter Personalausweis noch vorliegt.

Verfahrensablauf

  • Nachdem Sie einen neuen Personalausweis beantragt haben, wird dieser von der Bundesdruckerei angefertigt.
  • Sie prüfen online, ob Ihr Personalausweis abholbereit ist.
  • Wenn Ihr Personalausweis abholbereit ist, vereinbaren Sie einen Termin zur Abholung bei der Stelle, bei der Sie den Personalausweis beantragt haben.
  • Sie erscheinen persönlich zu dem vereinbarten Termin. Alternativ können Sie eine andere Person bevollmächtigen, Ihren Personalausweis abzuholen.
  • Sie legen den Abholschein vor, den Sie bei der Beantragung des Personalausweises erhalten haben.
  • Sie geben Ihren alten Personalausweis ab oder lassen ihn entwerten. Dies ist nicht notwendig, wenn Sie Ihren alten Personalausweis wegen Verlust oder Diebstahl nicht mehr haben.
  • Ihr neuer Personalausweis wird Ihnen ausgehändigt.
  • Sie erhalten ein Ausgabe-Begleitschreiben, das auch Ihr Sperrkennwort enthält.
  • Bei der Abholung Ihres neuen Personalausweises können Sie selbst eine sechsstellige PIN wählen, um die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu aktivieren.
    • Dies können Sie alternativ zu Hause erledigen. Sie benötigen dazu ein NFC-fähiges Smartphone, den PIN-Brief und die AusweisApp2. Ihr Smartphone ist in der Regel NFC-fähig, wenn es drahtlos mit anderen Geräten kommunizieren kann, zum Beispiel für kontaktlose Zahlungen.
  • Sie bestätigen den Erhalt des Personalausweises.

Dauer

circa 5 Minuten

Gebühren

Es fallen keine Kosten an. Sie haben die Gebühr bei der Beantragung bezahlt. 

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

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Letzte Aktualisierung: 12.06.2025