Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind persönlich bei der Antragstellung anwesend.
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsbürgerschaft haben
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- in Deutschland gemeldet sind
- keinen gültigen Reisepass besitzen
Wenn Sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Mindestens eine sorgeberechtigte Person nimmt die Antragstellung gemeinsam mit Ihnen vor. (Beachten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen).
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der an Ihrem Hauptwohnsitz zuständigen Behörde beantragen.
- Die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständige Stelle stimmt zu. Die Zustimmung wird von der Stelle eingeholt, bei der Sie den Antrag stellen wollen.
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- alle erforderlichen Urkunden und Nachweise sofern sich eine Änderung in den personenbezogenen Daten ergeben hat, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Erklärung über die Namensführung
- aktuelles biometrisches Passfoto in elektronischer Form
- Sie dürfen seit dem 01.05.2025 keine papierbasierten Fotos mehr einreichen.
- Das Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst an die zuständige Stelle übermittelt werden. Dazu können Sie den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Alternativ können Sie das Foto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat (Selbsterfassungsterminal) ist vorhanden. Die Kosten für ein Foto vor Ort betragen 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
- bei Kindern unter 16 Jahren
- Sorgerechtsnachweis bei alleinigem Sorgerecht
- Einverständniserklärung und Personalausweis (alternativ eine gut lesbare und erkennbare Kopie des Personalausweises) abwesender Sorgeberechtigten bei geteiltem Sorgerecht
- die Anwesenheit der Kinder, für die ein Dokument beantragt werden soll, ist erforderlich
- Einverständniserklärung und Personalausweis aller abwesenden Sorgeberechtigten bei geteiltem Sorgerecht
- nach Einbürgerung: Reisepass oder Ausweis des Geburtsstaates oder Identitätsbescheinigung, Einbürgerungsurkunde
Zu Beachten
Da der vorläufige Personalausweis nur eine kurze Gültigkeitsdauer hat, sollten Sie gegebenenfalls gleichzeitig einen regulären Personalausweis oder Reisepass zu beantragen, um Ihre Ausweispflicht zu erfüllen.
Fristen
Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 3 Monate.