Vorläufigen Personalausweis beantragen

Wenn Sie schnell einen Personalausweis benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, dauert es normalerweise mehrere Wochen, bis Sie ihn erhalten. Wenn Sie schneller einen Personalausweis benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen direkt im Anschluss an die Bearbeitung Ihres Antrages ausgehändigt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind persönlich bei der Antragstellung anwesend.

Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsbürgerschaft haben
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • in Deutschland gemeldet sind
  • keinen gültigen Reisepass besitzen

Wenn Sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:

  • Mindestens eine sorgeberechtigte Person nimmt die Antragstellung gemeinsam mit Ihnen vor. (Beachten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen).

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der an Ihrem Hauptwohnsitz zuständigen Behörde beantragen.
  • Die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständige Stelle stimmt zu. Die Zustimmung wird von der Stelle eingeholt, bei der Sie den Antrag stellen wollen.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • alle erforderlichen Urkunden und Nachweise sofern sich eine Änderung in den personenbezogenen Daten ergeben hat, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
    • Erklärung über die Namensführung
  • aktuelles biometrisches Passfoto in elektronischer Form
    • Sie dürfen seit dem 01.05.2025 keine papierbasierten Fotos mehr einreichen.
    • Das Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst an die zuständige Stelle übermittelt werden. Dazu können Sie den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Alternativ können Sie das Foto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat (Selbsterfassungsterminal) ist vorhanden. Die Kosten für ein Foto vor Ort betragen 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
  • bei Kindern unter 16 Jahren
    • Sorgerechtsnachweis bei alleinigem Sorgerecht
    • Einverständniserklärung und Personalausweis (alternativ eine gut lesbare und erkennbare Kopie des Personalausweises) abwesender Sorgeberechtigten bei geteiltem Sorgerecht
    • die Anwesenheit der Kinder, für die ein Dokument beantragt werden soll, ist erforderlich
  • Einverständniserklärung und Personalausweis aller abwesenden Sorgeberechtigten bei geteiltem Sorgerecht
  • nach Einbürgerung: Reisepass oder Ausweis des Geburtsstaates oder Identitätsbescheinigung, Einbürgerungsurkunde

Zu Beachten

Da der vorläufige Personalausweis nur eine kurze Gültigkeitsdauer hat, sollten Sie gegebenenfalls gleichzeitig einen regulären Personalausweis oder Reisepass zu beantragen, um Ihre Ausweispflicht zu erfüllen.

Fristen

Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 3 Monate.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin.
  • Wenn Sie den vorläufigen Personalausweis nicht am Ort Ihres Hauptwohnsitzes beantragen möchten, erkundigen Sie sich, ob Ihre Begründung dafür anerkannt wird.
  • Sie erscheinen - gegebenenfalls zusammen mit allen weiteren relevanten Personen - persönlich zum Termin und beantragen unter Vorlage der notwendigen Unterlagen den vorläufigen Personalausweis.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Der vorläufige Personalausweis wird direkt im Anschluss an die Bearbeitung vor Ort an Sie ausgehändigt.

Dauer

Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

Gebühren

10,00 EUR

Aufschlag bei Antragstellung nicht am Hauptwohnsitz: 13,00 EUR

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Personalausweisgesetz (PAuswG)

www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html

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Letzte Aktualisierung: 17.06.2026