Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge mit Schulen und Kitas beantragen (Bezieher von Bürgergeld)

Sie erhalten Bürgergeld? Wie Sie die Kosten für Ausflüge mit Schulen oder Kitas als Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erstattet bekommen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Bürgergeld oder Sozialgeld beziehen können Sie im Rahmen des Bildungspakets eine Kostenerstattung für Ausflüge mit Schulen oder Kitas erhalten. Übernommen werden die Kosten für alle Ausflüge mit der Kindertageseinrichtung oder der Schule.


Taschengeld sowie Klassenkassenbeiträge werden nicht übernommen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie können die Leistungen erhalten für:


  • Kinder, die eine Kita besuchen oder von einer Tagespflegeperson betreut werden,
  • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Vorschulklasse besuchen,

wenn Sie Bürgergeld oder Sozialgeld (SGB II) erhalten.

Benötigte Unterlagen

  • Bewilligungsbescheid zum Bürgergeld oder Kurzbescheid (Leistungsbestätigung).
  • Der Kurzbescheid (Leistungsbestätigung) ist eine Bescheinigung, die lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).
  • Die Ausstellung kann im Jobcenter beantragt werden.
  • Das Antragsformular finden Sie unter der Rubrik Links.

Zu Beachten

Taschengeld und Klassenbeiträge können nicht übernommen werden.
Wenn Sie eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind keine Leistungen möglich.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Die Kita beziehungsweise die Tagespflegeperson oder die Schule (im folgenden: Einrichtung) oder Sie selbst füllen das entsprechende Antragsformular aus. Die Einrichtung bestätigt durch Stempel und Unterschrift die anfallenden Kosten für den jeweiligen Ausflug / die jeweiligen Ausflüge. Das Formular wird dann von Ihnen oder von der Einrichtung bei der zuständigen Dienststelle eingereicht und die Kosten werden an das im Antragsformular angegebene Konto überwiesen. 

Dauer

Die Bearbeitung dauert etwa 12 Wochen.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage

Rechtsgrundlage

§ 28 Absatz 2 Sozialgesetzbuch II (SGB II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__28.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie den Familiennamen des Kindes ein

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Suchwörter: Schulausflug Tagesausflug mit der Kita und der Schule Ausflug ALG 2 ALG II Arbeitslosengeld II

Letzte Aktualisierung: 12.12.2025