Voraussetzungen
Sie können die Leistungen erhalten für:
- Kinder, die eine Kita besuchen oder von einer Tagespflegeperson betreut werden,
- Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Vorschulklasse besuchen,
wenn Sie Bürgergeld oder Sozialgeld (SGB II) erhalten.
Benötigte Unterlagen
- Bewilligungsbescheid zum Bürgergeld oder Kurzbescheid (Leistungsbestätigung).
- Der Kurzbescheid (Leistungsbestätigung) ist eine Bescheinigung, die lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).
- Die Ausstellung kann im Jobcenter beantragt werden.
- Das Antragsformular finden Sie unter der Rubrik Links.
Zu Beachten
Taschengeld und Klassenbeiträge können nicht übernommen werden.
Wenn Sie eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind keine Leistungen möglich.
Fristen
keine