Beschreibung der Leistung
Die Bescheinigung in Steuersachen (früher: Unbedenklichkeitsbescheinigung) bestätigt Ihre steuerliche Zuverlässigkeit und dient anderen Stellen als Entscheidungshilfe in Genehmigungsverfahren, bei öffentlichen Ausschreibungen oder für private Auftraggeber. Sie enthält wertungsfreie Angaben zu steuerlichen Fakten, wie bestehende Steuerrückstände oder Ihr Zahlungs- und Abgabeverhalten, im Zeitpunkt der Erteilung. Die Bescheinigung erfasst jedoch nicht, ob Sie als umsatzsteuerrechtlicher Unternehmer gelten. Die Beurteilung Ihres steuerlichen Verhaltens erfolgt durch die Stelle, die über Ihre beantragte Maßnahme entscheidet (beispielsweise Erteilung einer Gewerbeerlaubnis, Auftraggeber).