Beschreibung der Leistung
Die „Bescheinigung in Steuersachen“ (früher: „Unbedenklichkeitsbescheinigung") über Ihre steuerliche Zuverlässigkeit dient anderen Behörden in Genehmigungsverfahren oder der öffentlichen Auftragsvergabe oder auch privaten Auftraggebern als Entscheidungshilfe. Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie z.B. vorhandene Steuerrückstände oder Ihr Zahlungs- und Abgabeverhalten, im Zeitpunkt der Erteilung. Die umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft wird mit der Bescheinigung nicht bescheinigt. Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt der- bzw. demjenigen überlassen, die bzw. der die von Ihnen begehrte Maßnahme treffen soll (z.B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis, einer Güterkraftverkehrskonzession oder eines Auftrags).
Der Antrag ist bei dem für Sie zuständigen Finanzamt zu stellen.