Beschreibung der Leistung
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.
In der Freien und Hansestadt gilt für Gaststätten und Kneipen von Sonntag- bis Donnerstagnacht eine Sperrzeit von 05.00 bis 06.00 Uhr. In dieser Zeit müssen die gastronomischen Betriebe schließen.
Für Musikaufführungen, Schaustellungen und andere unterhaltende Veranstaltungen gilt die tägliche Sperrzeit von 24:00 - 06:00 Uhr.
Am Silvesterabend sowie zum 01. und 02. Mai gelten diese Sperrzeiten nicht. Wenn Ihr Betrieb Teil eines Volksfestes oder eines Marktes ist, gilt für Sie diese Sperrzeit auch nicht.
Die Sperrzeiten sollen die Allgemeinheit vor andauernder Lärmbelästigung schützen.
Sie können eine Ausnahme beantragen. Eine Einschränkung müsste also im Interesse der Allgemeinheit liegen, was dem „öffentlichen Bedürfnis“ an Ihrem Antrag entspricht. Dieses Interesse ist im Antrag ausführlich dazulegen.