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Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

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Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen.
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Beschreibung der Leistung

Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land  unterschiedlich geregelt.

In der Freien und Hansestadt gilt für Gaststätten und Kneipen von Sonntag- bis Donnerstagnacht eine Sperrzeit von 05.00 bis 06.00 Uhr. In dieser Zeit müssen die gastronomischen Betriebe schließen.

Für Musikaufführungen, Schaustellungen und andere unterhaltende Veranstaltungen gilt die tägliche Sperrzeit von 24:00 - 06:00 Uhr.

Am Silvesterabend sowie zum 01. und 02. Mai gelten diese Sperrzeiten nicht. Wenn Ihr Betrieb Teil eines Volksfestes oder eines Marktes ist, gilt für Sie diese Sperrzeit auch nicht.

Die Sperrzeiten sollen die Allgemeinheit vor andauernder Lärmbelästigung schützen.

Sie können eine Ausnahme beantragen. Eine Einschränkung müsste also im Interesse der Allgemeinheit liegen, was dem „öffentlichen Bedürfnis“ an Ihrem Antrag entspricht. Dieses Interesse ist im Antrag ausführlich dazulegen.
 

 

Informationen

Voraussetzungen

Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder be-sondere örtliche Verhältnisse dargelegt werden. 

Benötigte Unterlagen

Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine



Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Aufhebung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

  • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Aufhebung  der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ oder besondere örtliche Verhältnisse zur Aufhebung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen. 
  • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

Dauer

1 - 2 Wochen

Gebühren

Kostenhöhe (fix): EUR 45,00

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Sperrzeit im Gaststätten- und Vergnügungsgewerbe (Sperrzeitverordnung)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SperrZeitVHA2003pELS

Gaststättengesetz (GastG)

https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__18.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Außengastronomie Gastronomie Restaurant Gaststätten Musikaufführungen Schankwirtschaften Speisewirtschaften Schaustellungen Veranstaltungen Kneipen

Letzte Aktualisierung: 18.09.2024