Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

Sie möchten eine Großveranstaltung durchführen? Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Genehmigung beantragen müssen.

Beschreibung der Leistung

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie öffentliche Großveranstaltungen genehmigen lassen.



Betroffen sind hierbei besonders Veranstaltungen, bei denen eine große Zahl an Teilnehmern erwartet wird oder aufgrund der Art der Veranstaltung besondere Gefahren für die Sicherheit bestehen, zum Beispiel bei Motorsportveranstaltungen oder beim Einsatz von Pyrotechnik.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Es werden mehr als 10.000 Veranstaltungsteilnehmerinnen und Veranstaltungsteilnehmer erwartet.
  • Es besteht eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben aufgrund:
    • der Art der Veranstaltung
    • der Größe der Veranstaltung
    • der Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes
    • möglicher Konflikte unter den Veranstaltungsteilnehmern oder mit Dritten.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Sicherheitskonzept
  • Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als 6 Monate)
  • Polizeiliches Führungszeugnis aller Personen, die für die Veranstaltung verantwortlich sind (nicht älter als 6 Monate)
  • Angaben, dass die Regeln und Vorschriften aus anderen wichtigen Fachbereichen eingehalten werden
  • Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
  • Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer, wenn Privateigentum betreten wird
  • Zustimmung der Wasserrechtsinhaberin oder des Wasserrechtsinhabers bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
  • Nachweis einer Veranstalterversicherung
  • Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
  • Anlagenverzeichnis

Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.

Zu Beachten

Eine Genehmigung kann Nebenbestimmungen enthalten.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag und fügen alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Die zuständige Stelle beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühren.

Dauer

Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

Die Gebühren sind abhängig vom Einzelfall.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31

Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 13.01.2026