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Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

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Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
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Beschreibung der Leistung

In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhten Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden. Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenzten Raum oder Veranstaltungen mit erhöhten Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.
Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhten Gefährdungspotential plan, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen An-trag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten
  • Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen  zuverlässig sein

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:

  • Sicherheitskonzept
  • Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
  • Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
  • Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
  • Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
  • Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
  • Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
  • Nachweis einer Veranstalterversicherung
  • Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
  • Anlagenverzeichnis

Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Zu Beachten

Keine

Fristen

Antragsfrist

Verfahrensablauf

In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teil-nehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. 

  • Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
  • Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
  • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
  • Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mit-wirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
  • Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.

Dauer

3 - 6 Monate

Gebühren

Kostenart: variabel

Bemerkung: Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31



Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Hafenfest Event Unterhaltung Geselligkeit

Letzte Aktualisierung: 04.12.2024