Hamburg.deHamburg ServiceVerkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht...

Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

  •  
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen.
  •  

Beschreibung der Leistung

Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land  unterschiedlich geregelt.
In der Freien und Hansestadt Hamburg gilt für Gaststätten und Kneipen von Sonntag- bis Donnerstagnacht eine Sperrzeit von 05:00 – 06:00 Uhr. In dieser Zeit müssen die gastronomischen Betriebe schließen.

Für Musikaufführungen, Schaustellungen und andere unterhaltende Veranstaltungen gilt die tägliche Sperrzeit von 24:00 – 06:00 Uhr.

Am Silvesterabend sowie zum 01. und 02. Mai gelten diese Sperrzeiten nicht. Wenn Ihr Betrieb Teil eines Volksfestes oder eines Marktes ist, gilt für Sie diese Sperrzeit auch nicht.

Die Sperrzeiten sollen die Allgemeinheit vor andauernder Lärmbelästigung schützen.

Eine Verkürzung der Sperrzeit ist auf Antrag möglich. 
 

 

Informationen

Voraussetzungen

Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besondere örtliche Verhältnisse   dargelegt werden.
Für die Verkürzung der Sperrzeit muss jedoch ein „öffentliches Bedürfnis“ oder besondere örtliche Verhältnisse vorliegen Eine Einschränkung müsste also im Interesse der Allgemeinheit liegen, was dem „öffentlichen Bedürfnis“ an Ihrem Antrag entspricht. Dieses Interesse ist im Antrag ausführlich dazulegen. 

 

Benötigte Unterlagen

Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.  

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine



Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.  

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

  • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.  
  • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen . 
  • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

Dauer

1 - 2 Wochen

Gebühren

Kostenhöhe (fix): EUR 45,00

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Sperrzeit im Gaststätten- und Vergnügungsgewerbe (Sperrzeitverordnung)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SperrZeitVHA2003rahmen



Gaststättengesetz (GastG)

https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__18.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Außengastronomie Gastronomie Restaurant Gaststätten Musikaufführungen Schankwirtschaften Speisewirtschaften Schaustellungen Veranstaltungen Kneipen

Letzte Aktualisierung: 07.09.2024