Beschreibung der Leistung
Die Stadtreinigung ist zuständig für die Beseitigung von Schnee und Eis auf Fahrbahnen. Der Winterdienst der Stadtreinigung umfasst dabei die Streuung und Räumung von
- verkehrswichtigen Gehwegstrecken ohne Anliegerinnen und Anlieger (zum Beispiel Brücken, Gehwege entlang von Parks, Grünanlagen oder Wasserläufen)
- Bushaltestellen (mit Ausnahme von Busbahnhöfen)
- Zuwegungen zu Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
- ausgewählten Radwegen
- ausgewählten verkehrswichtigen Wegen in Grünanlagen
Ausnahmen bestehen hierbei für
- Wohn- und Nebenstraßen
- Gehwege an oder in Grün- und Erholungsanlagen, für die keine gesetzliche Reinigungspflicht besteht
Für die Räumung von Gehwegen sind Sie als Anliegerin oder Anlieger beziehungsweise Grundeigentümerin oder Grundeigentümer verantwortlich. Neben Ihrem Grundstück müssen Sie dabei auch angrenzende, öffentliche Gehwege von Schnee und Eis befreien. Die Verbindung des Gehweges zu Bushaltestellen, Fußgängerüberwegen, -tunneln oder -brücken müssen Sie ebenfalls befreien. Dabei müssen Sie
- Schnee sofort nach Ende des Schneefalls räumen,
- Glätte unmittelbar nach deren Eintritt abstreuen (mindestens 1 m breit, bei Eckgrundstücken bis zur Bordsteinkante).
Wenn der Schneefall über 20 Uhr hinaus andauert oder nach 20 Uhr Schneefall, Glätte oder Eis auftritt, müssen Sie die Beseitigungen werktags bis 8.30 Uhr beziehungsweise sonn- und feiertags bis 9.30 Uhr am Folgetag vornehmen.
Bitte beachten Sie:
- Schieben Sie keinen Schnee auf Fahrbahnen oder Radwege
- Befreien Sie bei Tauwetter auch Straßenrinnen und Einläufe von angesammeltem Schmutz, damit das Schmelzwasser ungehindert abfließen kann
- Streusalz darf auf Hamburgs Gehwegen nicht verwendet werden. Benutzen Sie stattdessen Sand, Splitt oder andere umweltverträgliche Stoffe mit abstumpfender Wirkung.
- Bleibt es trotz Streuung und Räumung glatt, müssen Sie das Eis mechanisch entfernen.