Stadtreinigung Hamburg

Winterdienst Allgemeine Information

Sie möchten mehr über den Winterdienst in Hamburg erfahren? Wen welche Räum- und Streupflichten treffen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Die Stadtreinigung ist zuständig für die Beseitigung von Schnee und Eis auf Fahrbahnen. Der Winterdienst der Stadtreinigung umfasst dabei die Streuung und Räumung von

  • verkehrswichtigen Gehwegstrecken ohne Anliegerinnen und Anlieger (zum Beispiel Brücken, Gehwege entlang von Parks, Grünanlagen oder Wasserläufen)
  • Bushaltestellen (mit Ausnahme von Busbahnhöfen)
  • Zuwegungen zu Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
  • ausgewählten Radwegen
  • ausgewählten verkehrswichtigen Wegen in Grünanlagen

Ausnahmen bestehen hierbei für

  • Wohn- und Nebenstraßen
  • Gehwege an oder in Grün- und Erholungsanlagen, für die keine gesetzliche Reinigungspflicht besteht

Für die Räumung von Gehwegen sind Sie als Anliegerin oder Anlieger beziehungsweise Grundeigentümerin oder Grundeigentümer verantwortlich. Neben Ihrem Grundstück müssen Sie dabei auch angrenzende, öffentliche Gehwege von Schnee und Eis befreien. Die Verbindung des Gehweges zu Bushaltestellen, Fußgängerüberwegen, -tunneln oder -brücken müssen Sie ebenfalls befreien. Dabei müssen Sie

  • Schnee sofort nach Ende des Schneefalls räumen,
  • Glätte unmittelbar nach deren Eintritt abstreuen (mindestens 1 m breit, bei Eckgrundstücken bis zur Bordsteinkante).

Wenn der Schneefall über 20 Uhr hinaus andauert oder nach 20 Uhr Schneefall, Glätte oder Eis auftritt, müssen Sie die Beseitigungen werktags bis 8.30 Uhr beziehungsweise sonn- und feiertags bis 9.30 Uhr am Folgetag vornehmen.

Bitte beachten Sie:

  • Schieben Sie keinen Schnee auf Fahrbahnen oder Radwege
  • Befreien Sie bei Tauwetter auch Straßenrinnen und Einläufe von angesammeltem Schmutz, damit das Schmelzwasser ungehindert abfließen kann
  • Streusalz darf auf Hamburgs Gehwegen nicht verwendet werden. Benutzen Sie stattdessen Sand, Splitt oder andere umweltverträgliche Stoffe mit abstumpfender Wirkung.
  • Bleibt es trotz Streuung und Räumung glatt, müssen Sie das Eis mechanisch entfernen.
 

Informationen

Voraussetzungen

Räumung und Streuung müssen erfolgen, sobald Schnee, Eis oder Glätte Wege oder Straßen für die Benutzung gefährlich machen.

Benötigte Unterlagen

Für diese Dienstleistung sind keine Unterlagen vorzulegen.

Zu Beachten

Bei Gehwegen ohne Anliegerinnen und Anlieger übernimmt die Stadtreinigung die Reinigung, sofern diese Wege zuvor als verkehrswichtige Streuflächen gemeldet wurden. Sollten Sie feststellen, dass öffentliche Flächen – egal ob mit oder ohne Anlieger – nicht gestreut sind, können Sie dies zwischen November und März der Stadtreinigung melden.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie oder die Stadtreinigung beobachten die Wetterlage und prüfen, ob Schnee, Eis oder Glätte eine Gefahr darstellen.
  • Sie oder die Stadtreinigung beurteilen, ob räumen oder streuen nötig ist, führen die Maßnahmen durch und kontrollieren regelmäßig, ob die Wege sicher bleiben.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Lage des Einzelfalls.

Gebühren

Für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung werden keine Gebühren erhoben.

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Wegegesetz (HWG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV11P31

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Letzte Aktualisierung: 15.03.2026