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Stadtreinigung Hamburg

Winterdienst

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Beschreibung der Leistung

Grundsätzlich gilt:
Auf Fahrbahnen ist die Stadtreinigung für Schnee- und Eisbeseitigung zuständig, auf Gehwegen sind die Anlieger verantwortlich.
Wenn es sich um einen Gehweg ohne Anlieger handelt, dann ist allgemein die Stadtreinigung verpflichtet, den Gehweg zu reinigen, wenn diese Wege der Stadtreinigung als zu streuende, verkehrswichtige Wege übermittelt wurden. 

Räumung durch die Stadtreinigung:
Der Winterdienst der Stadtreinigung umfasst Streuung und Räumung 

  • auf verkehrswichtigen Gehwegstrecken ohne Anlieger (z. B. auf Brücken, auf Gehwegen entlang von Parks oder Grünanlagen, an Wasserläufen),  
  • an rund 4.000 Bushaltestellen (mit Ausnahme von Busbahnhöfen)  
  • auf Zuwegungen zu ÖPNV-Haltestellen,  
  • auf ca.180 Kilometern ausgewählter Radwege im innerstädtischen Bereich einschließlich zwei kleinerer Netze in Harburg und Bergedorf,  
  • auf ausgewählten verkehrswichtigen Wegen in Grünanlagen.

Welche Straßen die Stadtreinigung mit welcher Priorität streut, ist im Streuverzeichnis angegeben (siehe Link).

Ausnahmen:                                                                                                                                                                                                                                                          

  • Wohn- und Nebenstraßen  
  • Gehwege an oder in Grün- und Erholungsanlagen, für die nach dem Hamburgischen Wegegesetz keine zwingende Reinigungspflicht besteht

Ausführlichere Informationen siehe weiterführende Links.

Räumung durch Anlieger /Grundeigentümer
Jeder Grundeigentümer muss das grundstückseigene und die angrenzenden, öffentlichen Gehwege rechtzeitig von Schnee und Eis befreien: 

  • Schnee ist sofort nach Ende des Schneefalls zu räumen, 
  • Glätte ist unmittelbar nach Eintritt abzustreuen
    (mindestens 1 m breit, bei Eckgrundstücken bis zur Bordsteinkante).
  • Dauert der Schneefall über 20 Uhr hinaus an oder tritt danach Schneefall, Glätte oder Eis auf, sind die Beseitigungen werktags bis 8.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.30 Uhr vorzunehmen.

Die Verbindung des Gehweges zu Bushaltestelle, Fußgängerüberweg, -tunnel oder -brücke ist ebenfalls zu befreien.

Achtung: 

  • Schnee darf nicht auf die Fahrbahn oder den Radweg geschoben werden.  
  • Straßenrinnen und Einläufe sind bei Tauwetter freizumachen.  
  • Streusalz darf auf Hamburger Gehwegen nicht verwendet werden.  
  • Zu benutzen sind Sand, Splitt oder andere umweltverträgliche Stoffe mit abstumpfender Wirkung.

Bleibt es trotz Streuung und Räumung glatt, ist das Eis mechanisch zu entfernen.

 

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Für diese Dienstleistung sind keine Unterlagen vorzulegen.

Zu Beachten

Unter der Telefonnummer +49 40 2576-1313 können Bürger nicht gestreute öffentliche Flächen (unabhängig davon ob Anlieger- oder anliegerfreie Flächen) vom November bis März eines Jahres melden.

Gebühren

Für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung werden keine Gebühren erhoben.

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Letzte Aktualisierung: 03.11.2024