Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen

Wenn Sie in Deutschland den Beruf als Ärztin oder Arzt ausüben möchten, benötigen Sie eine gesonderte Berufsberechtigung.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, benötigen Sie eine gesonderte Berufsberechtigung (Approbation oder Berufserlaubnis).Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar und berechtigt Sie zur Führung der Bezeichnung Ärztin oder Arzt. Sie müssen die Erteilung einer Approbation bei der zuständigen Stelle beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über einen erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss aus dem Ausland.
  • Sie sind gesundheitlich und persönlich geeignet.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren
  • Kurzer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
  • Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis)
  • Ärztliche Bescheinigung, die zum Zeitpunkt der Approbationserteilung nicht älter als drei Monate sein darf. (Ärztliche Bescheinigungen von Familienangehörigen und Lebenspartnern werden nicht anerkannt)
  • Zeugnis über die Ärztliche Prüfung (ist dem Antrag nur beizufügen, wenn die Approbation nicht vor oder zeitnah nach der Ärztlichen Prüfung beantragt wird.)

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Approbation bei der zuständigen Stelle.
    • Wenn Sie Ihren Abschluss in Deutschland erhalten haben, können Sie die Approbation online beantragen.
    • Wenn Sie Ihren Abschluss im Ausland gemacht haben, beantragen Sie die Approbation schriftlich.
    • Gegebenenfalls notwendigen Formulare finden Sie unter den weiterführenden Links.
  • Die zuständige Stelle informiert Sie darüber, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
  • Nach positiver Prüfung erteilt die zuständige Stelle die Approbation und sendet Ihnen die Approbationsurkunde zu.

Dauer

Variiert je nach Einzelfall.

Gebühren

170,00 - 340,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 3 Bundesärzteordnung (BÄO)

https://www.gesetze-im-internet.de/b_o/__3.html

§ 39 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)

https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__39.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Letzte Aktualisierung: 09.07.2026