Voraussetzungen
keine
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Geldwäsche ermöglicht es, illegal erwirtschaftete Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen und so dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen. Das Geldwäschegesetz ermöglicht es den unter das Gesetz fallenden Unternehmen, sich gegen ihren Missbrauch zu Geldwäschezwecken zu schützen, dient also allein der Prävention von Straftaten, nicht ihrer Verfolgung.
Meldungen zu Verstößen gegen das Geldwäschegesetz können Sie schriftlich oder digital formlos einreichen.
Die schriftliche Meldung zu einem potenziellen Verstoß oder tatsächlichen Verstoß können Sie
per Post, über eine kurzfristig eingerichtete E-Mail-Adresse mit sofortiger Löschung oder durch einen Anwalt einreichen.
In Hamburg gibt es mehrere zuständige Behörden für Geldwäscheaufsichten. In der unteren Tabelle sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten je Unternehmensbranche aufgelistet.
Sie können die zuständige Aufsichtsbehörde für Ihre Meldung zum Beispiel über die Serviceportale der Bundesländer ermitteln: Wählen Sie über eine Branchensuche die zuständige Aufsichtsbehörde aus, die automatisch ermittelt wird.
Nach Abschluss Ihrer Meldung erhalten Sie eine Referenznummer und die Möglichkeit,
über einen anonymen Postkasten sicher mit der Behörde zu kommunizieren.
Bei der Abgabe von Meldungen sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Die Meldung kann auch anonym erfolgen.
Die Bearbeitungszeit ist für Sie als hinweisgebende Person nicht relevant, denn es werden keine Ergebnisse kommuniziert.
Bitte beachten Sie: Eine Meldung über das anonyme Hinweisgebersystem ist nicht dasselbe wie eine Verdachtsmeldung nach § 43 GwG. Diese müssen Sie verpflichtend an die Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll senden. Wenn Sie nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet sind, einen Verdacht zu melden, müssen Sie dies direkt bei der FIU tun.
Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden nach dem GwG je nach Unternehmensbranche:
Finanzbehörde:
- Finanzamt Hamburg-Nord: Aufsicht über Lohnsteuerhilfevereine
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz:
- Landgericht Hamburg: Aufsicht über Notarinnen / Notare
Behörde für Inneres und Sport:
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft:
- Aufsicht über Buchmacherinnen / Buchmacher
Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation:
- Aufsicht über:
- Güterhändlerinnen / Güterhändler
- Kunstvermittlerinnen / Kunstvermittler
- Kunstlagerhalterinnen / Kunstlagerhalter
- Immobilienmaklerinnen / Immobilienmakler
- Dienstleisterinnen / Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen
- Treuhänderinnen / Treuhänder
- Versicherungsvermittlerinnen / Versicherungsvermittler
- Finanzunternehmen
Fristen
Keine