Voraussetzungen
keine
Benötigte Unterlagen
keine
Zu Beachten
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Es gibt folgende Hinweise:
In Hamburg gibt es mehrere zuständige Behörden für Geldwäscheaufsichten. In der unteren Tabelle sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten je Unternehmensbranche aufgelistet.
Finanzbehörde:
- Finanzamt Hamburg-Nord: Aufsicht über Lohnsteuerhilfevereine
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz:
- Landgericht Hamburg: Aufsicht über Notarinnen / Notare
- Amtsgericht: Aufsicht über nicht verkammerte Rechtsbeistände
Behörde für Inneres und Sport:
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft:
- Aufsicht über Buchmacherinnen / Buchmacher
Behörde für Wirtschaft und Innovation:
- Aufsicht über:
- Güterhändlerinnen / Güterhändler
- Kunstvermittlerinnen / Kunstvermittler
- Kunstlagerhalterinnen / Kunstlagerhalter
- Immobilienmaklerinnen / Immobilienmakler
- Dienstleisterinnen / Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen
- Treuhänderinnen / Treuhänder
- Versicherungsvermittlerinnen / Versicherungsvermittler
- Finanzunternehmen
Fristen
Es gibt keine Frist.