Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Sie möchten als jugendliche Person in das Berufsleben starten? Hier erfahren Sie, wie Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen können.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie als jugendliche Person eine Ausbildung oder ein anderes Beschäftigungsverhältnis beginnen möchten, müssen Sie ärztlich untersucht werden. Die Untersuchung dient dazu, festzustellen, ob Sie körperlich und in Ihrer Entwicklung für den Beruf geeignet sind. Dadurch soll verhindert werden, dass Sie durch die Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden.



Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein haben. Den Untersuchungsberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet.
  • Sie wollen ein Arbeitsverhältnis beginnen, das nicht geringfügig ist und voraussichtlich länger als 2 Monate dauert.

Benötigte Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
    • Wenn Sie sich bei der Antragstellung vertreten lassen, muss die vertretungsberechtigte Person sich selbst ausweisen und auch ein gültiges Ausweisdokument von Ihnen mitbringen.

Zu Beachten

Sie entscheiden selbst, von welchem Arzt oder welcher Ärztin Sie sich untersuchen lassen. Den Untersuchungsberechtigungsschein müssen Sie zu dem Arzttermin mitbringen und dem Arzt oder der Ärztin vorlegen. Nur mit dem Untersuchungsberechtigungsschein kann die Arztpraxis gegenüber der zuständigen Stelle abrechnen. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung. Die ärztliche Bescheinigung legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.

Fristen

Sie müssen sich vor Ihrem Arbeitsbeginn untersuchen lassen und spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch einen persönlichen Termin.
    • Sie können sich in dem Termin auch von einem gesetzlichen Vertreter (zum Beispiel einem Elternteil) vertreten lassen.
  • In dem Termin beantragen Sie den Untersuchungsberechtigungsschein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein direkt in dem Termin.

Dauer

circa 5 Minuten

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html#BJNR009650976BJNG000801308

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Letzte Aktualisierung: 08.12.2025