Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als jugendliche Person eine Ausbildung oder ein anderes Beschäftigungsverhältnis beginnen möchten, müssen Sie ärztlich untersucht werden. Die Untersuchung dient dazu, festzustellen, ob Sie körperlich und in Ihrer Entwicklung für den Beruf geeignet sind. Dadurch soll verhindert werden, dass Sie durch die Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein haben. Den Untersuchungsberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.