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Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen

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Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.
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Beschreibung der Leistung

Sie können sich auf der Grundlage des Geburtenregisters eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung, Legalisation oder Apostille.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie können sich eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen, wenn Sie:

  • mindestens 16 Jahre alt sind und
  • die Person sind, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht oder deren
  • Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) oder deren
  • Vorfahre oder Abkömmling oder deren
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

Weitere Voraussetzungen:
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung durch einen Vertreter: 
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
    • und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
  • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen

Zu Beachten

  • Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. 
  • Sie können die Ausstellung einer Geburtsurkunde nicht telefonisch beantragen. 
  • Sollte Ihnen der Ort des standesamtlich eingetragenen Ereignisses nicht bekannt sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich an das Generalregister der hamburgischen Standesämter (s. Links). Dort kann festgestellt werden, welches Hamburger Standesamt den Personenstandsfall beurkundet hat.
  • Für Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Sterbefall), die ab 2009 in einem Hamburger Standesamt beurkundet wurden, können weitere Urkunden in allen Hamburger Standesämtern ausgestellt werden.
  • Diese Urkunden, die von einem anderen als dem beurkundenden Standesamt ausgestellt werden, sind mit dem Zusatz "Urkunde gemäß § 67 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes" versehen.
  • Mit diesem Zusatz werden Urkunden im Ausland nicht anerkannt, zum Beispiel Geburtsurkunden für die Einreise in die USA. Diese müssen vom originär zuständigen Standesamt ausgestellt werden.
  • Für Geburtsurkunden von Geburten, die länger als 110 Jahre her sind, wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Hamburg (s. Links).
  • Eine Apostille erhalten Sie bei der Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag auf eine Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt.

Sie können die mehrsprachige Geburtsurkunde online beantragen.
   - Nutzen Sie den Online-Dienst "Urkundenanforderung" im Serviceportal auf hamburg.de.
Sie werden durch die Antragstellung geführt.

Sie können die mehrsprachige Geburtsurkunde schriftlich per Post, Telefax oder Email beantragen.
   - Senden Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine internationale Geburtsurkunde auszufertigen.
   - Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      - Name, Vorname
      - Geburtsdatum und -ort
      - Name, Vorname der Eltern
      - wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
   - Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
   - Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Sie können die mehrsprachige Geburturkunde persönlich beantragen.
   - Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat. Bitte informieren Sie sich vorher über die Öffnungszeiten.
   - Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
   - Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bargeldlos bei der Beantragung im Standesamt.
   - Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie beantragen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Dauer


  • Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 bis 10 Tage.

  • Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde sofort ausgehändigt.

Gebühren


  • Es fallen feste Gebühren in Höhe von 18,00 EUR an.

  • Für jede weitere Urkunde im gleichen Bearbeitungsgang fallen feste Gebühren in Höhe von 8,00 EUR an.

Rechtsbehelf

Wenn das Standesamt die Ausstellung einer Urkunde  ablehnt können Sie einen Antrag auf gerichtliche Anweisung beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, stellen.

Rechtsgrundlage

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Internationale Geburtsurkunden mehrsprachig Geburt Ausland Nachweis CIEC International Übereinkommen

Letzte Aktualisierung: 12.09.2024