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Führerschein, Namensänderung, Änderungen in den Auflagen (Hamburg Service)

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Beschreibung der Leistung

Wenn sich der Name des/der Führerscheininhabers/-in verändert hat, sollte auch der Führerschein angepasst werden.
Gibt es Änderungsbedarf bei den Auflagen, weil etwa eine Sehhilfe nicht mehr benötigt wird, muss ein neuer Führerschein beantragt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Der Antrag ist persönlich zu stellen.
  • Hauptwohnsitz ist Hamburg.
  • Eine Namensänderung muss im Ausweisdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) bereits erfolgt sein, andernfalls muss ein Nachweis über die Änderung vorgelegt werden (z.B.: Heiratsurkunde, Bescheinigung über die Namensänderung).

Benötigte Unterlagen

  • der aktuelle Führerschein
  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und sofern vorhanden den elektronischen Aufenthaltstitel,
  • 1 biometrisches Passfoto 35 X 45 mm,
  • Karteikartenabschrift - nur erforderlich, wenn noch kein EU Kartenführerschein ausgestellt wurde und der letzte Führerschein nicht in Hamburg erstellt wurde (siehe auch Link)
  • Internationaler Führerschein, sofern vorhanden.

Zusätzlich bei Namensänderung:

  •    die Heiratsurkunde bzw. die Namensänderungsurkunde

Zusätzlich bei Änderung der Führerschein-Auflagen:

  •   Unterlagen, die belegen, dass eine Auflage nicht mehr erforderlich ist (z.B. ein ärztliches Gutachten). 
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Zur Streichung einer Sehhilfe muss ein Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6.2 FeV vorgelegt werden.
 

Zu Beachten

  • Bei Änderungen im Führerschein wird immer ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt
  • Gültigkeit von Führerscheinen
    Die Gültigkeit der ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Fristen

  

Verfahrensablauf

Die Beantragung erfolgt vor Ort. Die Zustellung des neuen Führerscheins erfolgt per Einschreiben durch den LBV an die Meldeanschrift der antragstellenden Person. Ihr entwerteter Führerschein wird ab dem Zeitpunkt der Entwertung im Ausland nicht mehr anerkannt.

Dauer


  • Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt ca. 3-4 Monate.

    Die Herstellungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt ca. drei bis vier Wochen. Der Führerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei direkt zugesandt. Die Zustellung erfolgt binnen 3 Monaten.

Gebühren


  • Die Gebühren betragen 43,20 EUR und richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsbehelf

  keine

Rechtsgrundlage

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 08.09.2024