Voraussetzungen
- Sie besitzen einen Kartenführerschein.
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Hamburg.
Benötigte Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass).
- ausgedrucktes biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter - nicht älter als 1 Jahr
- Bringen Sie das biometrische Passfoto unbedingt zu Ihrem Termin mit. Vor Ort besteht keine Möglichkeit, eines anfertigen zu lassen.
- aktueller Führerschein
- Terminbestätigung
Zusätzlich für eine Verlängerung eines LKW-Führerscheins der alten Klassen 2 und 3:
- augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 2 Jahre
- ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 der FeV, nicht älter als 1 Jahr.
Sollten Sie kein Interesse mehr daran haben, die alten Klassen und Inhaberrechte zu verlängern, benötigen Sie keine Gutachten. Sie dürfen dann weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen plus Anhänger über 3,5 Tonnen fahren (wenn das Gesamtgewicht 12 Tonnen nicht überschritten wird).
Zu Beachten
Führerscheine können Sie auch beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) umtauschen.
Bei der alten Klasse 3 ist eine Verlängerung, Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (CE 79) fahren zu dürfen, nicht mehr ohne Weiteres möglich. Sie erhalten beim Tausch einen Führerschein der Klasse BE.
Möchten Sie auch weitere Fahrerlaubnisklassen erhalten, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen. Ab einem Alter von 55 Jahren, müssen Sie bei den Klassen C und CE (ehemals Klasse 2) zusätzlich eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Alternativ können Sie auf die Klasse 2 verzichten.
Ihre Fahrerlaubnis bleibt mit dem Tausch bestehen.
Fristen
Die Umtauschfristen für unbefristete Kartenführerscheine richten sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19.01.2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19.01.2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19.01.2028
- 2008: Umtausch bis 19.01.2029
- 2009: Umtausch bis 19.01.2030
- 2010: Umtausch bis 19.01.2031
- 2011: Umtausch bis 19.01.2032
- 2012: Umtausch bis 18.01.2033
- 2013: Umtausch bis 19.01.2033
Wenn Sie vor 1953 geboren sind, haben Sie ebenfalls für den Tausch Ihres Kartenführerscheins bis zum 19.01.2033 Zeit.
EU-Kartenführerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits auf 15 Jahre befristet. Das Ablaufdatum finden Sie auf Ihrem EU-Kartenführerschein.